Urlaubsländer: Kaum bekannte Vorschriften im Verkehr

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In anderen europäischen Ländern gilt ein Tempolimit auf Autobahnen oder die Null-Promille-Grenze – das wissen deutsche Autofahrer vielleicht gerade noch. Doch der ADAC hat einige Verkehrsregeln ausgegraben, die vielen unbekannt sein dürften, aber nicht wenige betreffen. Ein Überblick:

Italien: In den Sommermonaten (bis 14. Oktober) herrscht ein Winterreifenverbot. Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren auf Autobahnen nur 100 km/h fahren. Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss auch mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten auch einfach ihre Daten hätten austauschen können, zahlt eine „Blaulichtsteuer“, also eine Unfallmeldegebühr, in Höhe von 36 Euro

.Frankreich: Es gibt zwar eine Mitführpflicht für Alko-Tester (zur Atemalkoholmessung), aber wer keinen vorzeigen kann, wird laut ADAC nicht bestraft. Wer zu schnell unterwegs ist, dem droht ein unmittelbares Fahrverbot, dann kann nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen. Eine Besonderheit an Ampeln: Wenn die Rückseite der Lichtzeichenanlage des Gegenverkehrs ein rotes Kreuz anzeigt, bedeutet das: dDr Gegenverkehr hat Rot.

Schweiz: Die Schweizer sind für diverse drastische Strafen im Straßenverkehr bekannt, bei Überschreitung des Tempolimits droht sogar Haft: Ab 40 km/h zu viel in einer Tempo-30-Zone, ab 80 km/h zu viel auf Autobahnen wandert man mindestens ein Jahr ins Gefängnis.

Dänemark: Ab 2,0 Promille kann hier das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadenbestätigung das Land verlassen.

Ungarn: Urlauber sollten ihre Belege bei Bezahlung der Autobahnmaut (elektronische Vignette) genau kontrollieren, bevor sie unterschreiben. Hier werden die Kfz-Kennzeichen registriert, dabei kommt es jedoch häufig zu Zahlendrehern. Nachträgliche Reklamationen sind teuer, ein falsch registriertes Kennzeichen auch.

Slowenien: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht, warnt der Autoclub. Zudem sollte man ein Bußgeld gleich bezahlen, Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen.

Text: Spot Press Services/Hanne Lübbehüsen
Foto: ADAC/SP-X

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