Neues Mofa-Kennzeichen ab 1. März

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Mit dem Frühlingsbeginn müssen Mofafahrer zum Schraubenzieher greifen. Ansonsten droht Ärger.

Das grüne Mofa-Kennzeichen verliert zum 1. März seiner Gültigkeit. Fahrer von Kleinkrafträdern müssen dann das schwarze Versicherungskennzeichen für das laufende Jahr montiert haben, wie die Huk Coburg Versicherung mitteilt. Wer nach dem 28. Februar mit einem alten Schild unterwegs ist, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz für sein Fahrzeug und macht sich strafbar. Bei einem selbst verursachten Unfall mit einem unversicherten Kleinkraftrad muss der Fahrer alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Für Kleinkrafträder gesetzlich vorgeschrieben ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung, die bereits ab rund 50 Euro pro Jahr angeboten wird. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen neben den Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds auch Segways, Quads und E-Roller. Auch schnelle Pedelecs, die sogenannte S-Pedelecs, brauchen ein Nummernschild. Die Farben der Kennzeichen wechseln im Jahresrhythmus zwischen Schwarz, Blau und Grün. Um Manipulationen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeitsjahr aufgedruckt. Erhältlich sind sie direkt bei den Kraftfahrtversicherern.

Text: Holger Holzer/SP-X
Foto: Huk Coburg

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