Wer eine frisch erworbene Nordmanntanne oder Blaufichte im Kofferraum transportieren will, sollte abschätzen können, wie weit sie aus dem Kofferraum ragt. Im Vorteil ist, wer die maximale Kofferraumlänge kennt. Damit lässt sich abschätzen, wie lang ein Baum sein darf. Der kann das Transportfahrzeug nach hinten ein beträchtliches Stück überragen. Drei Meter sind bei Fahrten unter 100 Kilometer erlaubt, bei längeren Fahrten allerdings nur 1,5 Meter. Überragt der Baum das Fahrzeugheck mehr als einen Meter, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden. Diese muss mindestens 30 x 30 cm groß sein und durch eine Querstange auseinandergehalten werden. Bei einem nicht korrekt gekennzeichneten Transport drohen 25 Euro Bußgeld.
Bleibt die Kofferraumklappe beim Transport offen, muss sie so fixiert sein, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnen kann. Außerdem sollte der Baum im Innenraum gegen das Verrutschen gesichert sein. Viele Pkw bieten für solche Fälle Verzurrösen im Gepäckabteil.
Alternativ lässt sich eine Weihnachtstanne auch auf dem Dach transportieren. Eine Grundvoraussetzung dafür ist allerdings eine Dachreling beziehungsweise ein Dachgepäckträger. Für diese Transportvariante sollte sich der Baum in einem Netz befinden und grundsätzlich seine Spitze nach hinten zeigen. So verfängt sich der Fahrtwind nicht so leicht, was ein Aufblähen minimiert und die Äste vorm Abbrechen schützt. Der Christbaum muss zudem fixiert werden, so dass dieser bei Kurvenfahrten oder Vollbremsungen nicht verrutschen oder sich lösen kann. Ab etwa 30 km/h kann Ladegut zum gefährlichen Geschoss werden. Für eine feste Montage eignen sich Spannriemen. Wenn ein Baum nicht ausreichend gesichert ist und dadurch andere gefährdet werden, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der Baum sollte darüber hinaus weder die Sicht des Fahrers behindern, noch Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten verdecken. Wer das Dach vor Kratzern schützen will, legt unter den Baum noch eine Decke.
Foto: Daimler