Winterreifen: Auch für schwere Geländewagen

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Dass Fahrzeuge mit variablem Allradantrieb (wo sich also nur bei Schlupf eine zweite Antriebsachse elektronisch und automatisch dazu schaltet), so genannte SUV (Geländewagen ähnliche Vans), in der kalten und nassen Jahreszeit mit Winterreifen bestückt werden sollten, teilweise auch müssen, beschreibt www.kues.de unter Neues aus der Autowelt vom 13.10.2010.

Nun glauben viele Eigentümer sogenannter echter Geländewagen, die über permanenten Allradantrieb, diverse Differenzial- und Achssperren verfügen, sie könnten wegen all dieser technischen Vorzüge locker auf spezielle Winterpneus verzichten. Dieser Irrtum kann schnell teure Folgen nach sich ziehen. Der Grund ist so einfach wie einleuchtend: Die genannten technischen Vorzüge lassen sich nur mit geeigneten Winterreifen umsetzen. Zwar geht bei diesen Geländewagen auch bei Neuschnee noch einiges mehr nach vorne mit Sommerreifen, aber spätestens beim Bremsen oder in der nächsten Kurve reißt der Verzahnungseffekt zwischen Pneu und Fahrbahn ab. Der Abflug ist quasi programmiert.

Die moderne Winterreifengeneration weist neben einer kälteresistenten Gummimischung noch ein offeneres Profilbild auf mit feinen Lamellen, die sich bei Nässe und Glätte in die Fahrbahnoberfläche regelrecht verkrallen und somit für sichereres Fahrverhalten beim Kurvenfahren und beim Bremsen sorgen. Die auch hierzulande oft gängigen M&S- Bezeichnungen genügen allerdings den Winteranforderungen in keiner Weise, stammen sie doch aus den USA und sind dort auch auf Sommerreifen üblich. Der anspruchsvolle Winterpneu ziert sich mit dem Schneeflocken-Symbol. Nur dieses unterstützt die aufwändige Allradtechnik.

Auch, wer solchermaßen dann bestens ausgerüstet in die Wintersaison startet, sollte aber bedenken, dass die Benutzung von Winterreifen, die für eine geringere Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind, als sie das entsprechende Fahrzeug laut Fahrzeugschein erreicht, mit einem kleinen Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers gekoppelt ist, das auf die Maximalgeschwindigkeit des Winterreifens hinweist. Laut einer Auskunft der Rechtsabteilung des AvD wird das Fehlen des Aufklebers bei einer polizeilichen Kontrolle mit einem Verwarngeld in Höhe von fünf Euro geahndet (§ 36, Abs. 1 StVZO, Tatbestandsnummer 336000).

Optimal nun ausgestattet lassen sich aber alle Vorteile nur bei zurückhaltender und rücksichtsvoller Fahrweise ausspielen. Der Winter kann kommen, er hat zwar seinen Schrecken verloren, doch Respekt sollte man ihm stets zollen.

Text und Fotos: CineMot/Frank Nüssel

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