Der Formel 1 bleibt nach der Comeback-Absage von Ex-Weltmeister Michael Schumacher für den Großen Preis von Europa am kommenden Sonntag in Valencia zumindest eine weitere Hiobs-Botschaft erspart. Das Berufungsgericht des Welt-Automobilverbandes FIA in Paris hob am Dienstag die eigentlich schon ausgesprochene Rennsperre gegen Renault wieder auf. Die Strafe von einem Rennen Sperre war von der Rennleitung des Großen Preises von Ungarn in Budapest ausgesprochen worden, nachdem sich dort ein Rad am Auto von Renault-Pilot Fernando Alonso gelöst hatte.
In der kurzfristig anberaumten Berufungsverhandlung gestand Renault den Fehler zwar ein, hielt die Strafe aber für unangemessen hoch. Das Insistieren hat sich also gelohnt, vielleicht wollte die FIA dem Veranstalter in Spanien mit dem Rennverbot des spanischen Formel-1-Heros Alonso aber auch einfach ein weiteres Desaster ersparen. Statt des Antrittsverbotes zum Rennen, wird das Team jetzt nur offiziell verwarnt und muss eine Strafe von 50.000 US-Dollar zahlen.
Während des Rennens in Ungarn wusste niemand an der Boxenmauer davon und somit auch nicht der Fahrer. Es gab stattdessen eine Verkettung von unglücklichen Ereignissen, aber kein bewusstes Fehlverhalten des Teams, erklärte Renault-Anwalt Ali Malek bei der Anhörung in Paris. Demnach hätten nur zwei Mechaniker den Fehler gemerkt. Bis eine entsprechende Meldung bei der Teamführung angekommen war, sei es jedoch bereits zu spät gewesen. Die FIA-Instanz schloss sich dieser Argumentation offensichtlich an. Renault erkannte vor Gericht an, dass das Team in Budapest zwar gegen das bestehende Regelwerk verstoßen hat, heißt es in einer offiziellen Verlautbarung. Die Teamleitung habe Alonsos Fahrzeug nach dem Boxenstopp wieder auf die Strecke gelassen, obwohl ein Sicherheitsrisiko bestanden habe. Das sei nicht zulässig gewesen. Renault habe die Kontrollinstanz jetzt aber auch gebeten, die Schwere der Strafe durch die Rennleitung zu überdenken.Da das Interesse am Kurs durch den Hafen von Valencia nach der Schumacher-Absage ohnehin Schaden genommen hat, hat das Gericht nun wohl offensichtlich auf eine weitere drastische Strafaktion verzichtet. Dabei ging es wohl in erster Linie nicht um den Rennstall von Renault, sondern um die Starterlaubnis von Ex-Weltmeister Fernando Alonso, der in seiner Heimat einen ähnlichen hohen Stellenwert wie Michael Schumacher in Deutschland genießt.
Text: Jürgen C. Braun / Fotos: Renault