Unfall im alten Jahr? Was sich bei Versicherungen vor Jahreswechsel sparen lässt

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Pünktlich zum Jahreswechsel holt uns Autofahrer/innen meist ein eigenartiges Gefühl ein. Hab' ich alles erledigt, gibt es für irgendwas ein Verfallsdatum, irgendwas, was mich vielleicht unnötig Geld kosten könnte, bevor die Silvesterböller knallen?

Wer in diesem Jahr einen – sei es auch noch so kleinen – Unfall gebaut hat, und noch irgendwelche Regressansprüche stellen möchte oder von seiner Versicherung etwas zurück haben möchte, der sollte sich jetzt sputen. Autofahrer, die in diesem Jahr nämlich in einen Unfall verwickelt waren und für die Schadensbegleichung die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen bis zum Jahreswechsel bestimmte Fristen einhalten.

So endet beispielsweise am Silvestertag die Möglichkeit, selbst bezahlte Kosten für Reparaturen am eigenen Fahrzeug oder am Fahrzeug eines Unfallgegners der Kfz-Versicherung doch noch in Rechnung zu stellen. Das gilt jedoch nur für Unfälle bis Ende November. Dezemberschäden können noch zum bis 31. Januar 2006 gemeldet werden.

Allerdings sollte man sich vorher bei seiner Versicherung einmal danach erkundigen, ob es günstiger ist, die Reparaturen eventuell selbst zu bezahlen. Das kann nämlich durchaus der Fall sein, wenn man beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird und in der Zukunft dann wieder höhere Beiträge entrichten muss. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass für die Rückstufung nicht die Höhe der Schäden, sondern die Anzahl der Unfälle entscheidend ist.

Aber auch der umgekehrte Weg ist möglich: Wenn zunächst die Versicherung die Unfallkosten erstattet, so ist es den Betroffenen ein halbes Jahr lang möglich, den Betrag zurück zu erstatten.

Wird der Autofahrer zwischenzeitlich in der Schadensfreiheits-Klasse zurückgestuft, dann kann er sich dennoch innerhalb der Sechs-Monats-Frist für eine Erstattung der Kosten entscheiden. In diesem Fall erhält er die zuvor zu viel gezahlten Prämien zurück und behält auch seinen alten Rabatt.

Text: Jürgen C. Braun

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