Liebe Leserinnen!Liebe Leser!

Erinnern Sie sich noch an das Königlich Bayerisches Amtsgericht. Da urteilte – via TV – in einem kleinen Ort in Bayern zur Wilhelminischen Zeit der Herr Rat über allerlei juristische Possen und Querelen, die sich in der Landbevölkerung zur Zeit von Prinzregent Luitpold zutrugen. Den Ort gab es in Wirklichkeit gar nicht, was dem Vergnügen beim Zuschauen absolut keinen Abbruch tat.

Daran erinnerte mich ein Urteilsspruch, der letzte Woche durch die Lokalpresse in der Eifel ging. Ein echtes Urteil, wohlgemerkt.

Ein 57-jähriger Schrotthändler, aus einer Stadt an der niederländischen Grenze, wurde zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Mit der Auflage, endlich seine Führerscheinprüfung zu absolvieren.

Was der Delinquent angestellt hatte? Bei aller Ernsthaftigkeit muss man schon ein wenig schmunzeln und sich fragen, wie er dieses Kunststück denn nun fertig gebracht hat. Der Mann ist fast 40 Jahre ohne Führerschein quer durch die Region Eifel/Benelux-Grenzregion gefahren. Insgesamt 23 Mal war er der Polizei schon ohne Lappen aufgefallen, mehr als neun Jahre verbrachte er deswegen hinter Gittern. Was ihn nicht daran hinderte, sich nach verbüßter Freiheitsstrafe wieder in ein Auto zu setzen und darauf zu hoffen, dass es schon gut gehen würde. Bis zum nächsten Mal.

Jetzt, beim 23. Prozess wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht der Vulkaneifel-Kreisstadt Daun kam er glimpflicher davon und traf wohl auf einen Richter, wie weiland den Herrn Rat aus dem Königlich Bayerischen Amtsgericht. Der dieses Mal ziemlich einsichtige führerscheinlose Geselle erklärte, dass er bereits bei einer Fahrschule seiner Heimatstadt eine Führerschein-Ausbildung begonnen hätte. Weil, so erklärte er dem staunenden Gericht und dem Publikum ich im Moment sowieso kein Auto besitze und darum Zeit genug habe, um den Führerschein zu machen.

Unter diesen sicherlich sehr ungewöhnlichen Umständen kam Amtsrichter Hans Schrot zu dem – wie ich glaube sehr weisen – Urteilsspruch, dass der Beschuldigte erneut hinter Gitter müsste, wenn er die Prüfung nicht bestehen sollte. Warum der Angeklagte denn damit so lange gewartet hätte, wollte der Herr Rat wissen. Die freimütige Antwort: Mir hat einfach der Antrieb dazu gefehlt. Naja, den Antrieb hatten ja zumindest die Autos, die er verbotenerweise gefahren war.

Im Königlich Bayerischen Amtsgericht hieß es in der Schlusssequenz immer: Und auf die Guillotine hat unser Herr Rat eh' noch niemanden geschickt. Und dann trafen sich alle Beteiligten auf dem Tanzboden. Mein Rat an Sie für dieses Wochenende: Vergnügen Sie sich auch irgendwo. Wenn nicht auf dem Tanzboden, dann eben woanders. Und passen Sie auf ihren Führerschein auf. Der Herr Rat wartet überall!

Ihr Jürgen C. Braun

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