EU-Tunnelrichtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt

Deutsche Tunnel haben bereits heute einen weltweit anerkannten hohen Sicherheitsstandard, sagte Bundesminister Dr. Manfred Stolpe am Mittwoch in Berlin. Mit der nun anstehenden Umsetzung der EU-Tunnelrichtlinie in deutsches Recht werde ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit getan. Die Entwürfe der dazu notwendigen Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie der Straßenverkehrsordnung würden nun den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.

Stolpe erinnerte daran, dass man in Folge der tragischen Unglücke in einigen Alpentunneln in den Jahren 1999/2001 auf nationaler Ebene entschlossen gehandelt habe. Obwohl die deutschen Straßentunnel im internationalen Vergleich bereits einen hohen Sicherheitsstandard aufgewiesen hätten, sei umgehend ein Nachrüstprogramm für bestehende Tunnel beschlossen und umgesetzt worden. Zur Erreichung eines noch höheren Sicherheitsniveaus bei der Personenrettung habe der Bund 230 Millionen Euro aufgewandt.

Folgende Maßnahmen zählte der Minister dazu auf: Die Optimierung der Branderkennung und -lokalisierung, die Verbesserung der verkehrstechnischen Störfallerkennung, eine wirksamere automatische Tunnelsperrung, eine schnellere und gezieltere Information der Tunnelnutzer, die Verbesserung der Fluchtwegsysteme sowie eine deutlichere Kennzeichnung der Fluchtwege. Stolpe drückte trotz des sehr hohen Sicherheitsniveaus die Hoffnung aus, dass sich die durchgeführten Maßnahmen nie in der Praxis bewähren müssten.

Auch die Europäische Union und die Europäische Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Tunnelsicherheit befasst. So wurden nunmehr internationale Standards für Verkehrszeichen und Verhaltensregeln zur Tunnelsicherheit mit dem Ziel der Harmonisierung gesetzt. Das ist zu begrüßen, denn Autofahrer sollen sich auch im Ausland im Tunnel sicher fühlen können, urteilte der Bundesverkehrsminister. Dem diene auch die EU-Tunnelrichtlinie, welche bis April 2006 in internationales Recht umgesetzt sein müsse.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

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