Liebe Leserin, lieber Leser,
ist nicht ein jeder/eine jede von uns irgendwann einmal dem Kaufrausch oder zumindest dem Shopping- und Schaufensterbummel-Rausch verfallen? Wenn uns der Sinn nach den schönen, aber meist auch sehr teuren Dingen des Lebens steht, dann glauben wir uns Gutes tun zu müssen und zu können, wenn wir uns mit dem umgeben, was uns die Industrie so an Konsumgütern der Extraklasse blitzend und blinkend offeriert. Namen sind in diese Falle nicht Schall und Rauch, sondern stehen eben für das Besondere im Leben: Von A wie Alessi über C wie Chanel, M wie Maserati bis hin zu Z wie Zagato.
Zweifelsfrei fällt auch das Haus Ferrari unter dieses Genre. Frei nach dem Motto: „Es war schon immer etwas Teurer, einen guten Geschmack zu haben“. Doch jetzt wurde der italienische Sportwagen- und Träume-Fabrikant eines seiner Aushängeschilder beraubt. Für viele Liebhaber klassischer italienischer Automobilbau-Kunst war der Testarossa der Ferrari schlechthin. Ferrari, das war Testarossa und Testarossa das war Ferrari. Der Name bedeutet so viel roter Kopf oder roter Spitz. Benannt nach den roten Kappen auf den 12 Zylindern der flachen Flunder aus Maranello, die damit bis zu 290 km/h schnell war.
Den Älteren von uns, ist der feuerrote Testarossa vielleicht noch als Polizeiwagen aus der Fernsehserie „Miami Vice“ ein Begriff. Damals lohnte sich, so habe ich es zumindest in Erinnerung, das Einschalten der Fernsehgeräte für „Miami Vice“ alleine schon wegen des Ferrari Testarossas.
Doch offensichtlich haben die Italiener dem Namen Testarossa nicht genügend Pflege und Innovation angedeihen lassen. Jetzt nämlich gab ein Düsseldorfer Gericht der Klage eines Nürnberger Unternehmers nach, der sich die Markenrechte sichern wollte. Die Justiz entzog dem Haus Ferrari die Markenrechte und entschied, Ferrari müsse in die Löschung der deutschen und internationalen Marke Testarossa einwilligen. Ferrari habe die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Für uns Auto-Liebhaber ist damit nicht nur ein schmerzlicher Abschied, sondern auch eine kaum vorstellbare Schmähung und Herabwürdigung des Namens Testarossa verbunden. Denn der Nürnberger Unternehmer, dem jetzt die Markenrechte zugesprochen wurden, wird in Zukunft Zweiräder oder – o Graus – Rasiergeräte unter dem Namen Testarossa verkaufen. Leider hat der neue Besitzer der Namensrechte dabei nicht verlauten lassen, ob es sich zumindest um Elektrogeräte handelt. Oder, um das Maß an Perversion endgültig voll zu machen – um Einwegklingen.
Ein Trost bleibt uns Ferraristi, oder zumindest uns Auto-affinen Mitmenschen jedoch als Weg der letzten Hoffnung. Ferrari kann das Urteil des Düsseldorfer Gerichtes anfechten und damit in der nächsten Instanz vor das Oberlandesgericht ziehen. Meiner Meinung nach sollten sie das am besten mit 290 km/h tun!
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende
Ihr Jürgen C. Braun