Recht: Falschparken mit Carsharing-Auto

Wer falsch parkt mit einem Carsharing-Auto, wird sich über die Kosten wundern: Denn es werden nicht nur die Gebühren für das Falschparken oder sogar Abschleppen an den Fahrer weitergereicht.

Vielmehr lassen sich die Carsharing-Unternehmen auch die Ermittlung der Fahrenden und die Weitergabe der Personalien an die Bußgeldstelle bezahlen. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzungsvereinbarungen wird in der Regel eine entsprechende Strafzahlung oder Verwaltungspauschale vereinbart. So lassen sich die Unternehmen den Personalaufwand mit den Bearbeitungsgebühren bei Verkehrsvergehen oder Straftaten ausgleichen.

Da die staatliche Förderung von Carsharing sich auch in der Zahl der Parkplätze bzw. Ladestationen wiederfindet, sollten allmählich auch mehr Parkflächen zur Verfügung stehen. Auch sollte sich der neue Bußgeldkatalog für die Carsharing-Fahrzeuge positiv auswirken: Denn seit Inkrafttreten am 1.2. 2022 werden 55 € fällig, sofern jemand einen Carsharing-Parkplatz unberechtigt belegt.

Ansonsten gilt wie für alle anderen auch: Wer so parkt, dass andere behindert werden, muss – neben € 70 Bußgeld – sogar mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch das Halten in „zweiter Reihe“ wird drastischer bestraft: Hierfür gibt es ein Bußgeld von 55 €, kommt eine Behinderung dazu, werden 70 € fällig und ein Punkt eingetragen. Das Knöllchen wird noch teurer mit Gefährdung (80 €) und Sachbeschädigung (100 €) – jeweils mit einem Punkt in Flensburg. So kann man durch Falschparken schnell viele Punkte sammeln – die schon bei Erreichen von 8 Punkten zum Fahrerlaubnisentzug führen!

Strafzettel kann man mit dem Carsharing-Auto auch bekommen, wenn man unberechtigt auf Schwerbehindertenparkplätzen oder auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge parkt (jeweils 55 €!). Zudem muss damit gerechnet werden, dass beim Falschparken die Fahrzeuge unter Umständen auch abgeschleppt werden, die Kosten sind dann um ein Vielfaches höher! Für Benutzer von Carsharing-Fahrzeugen ist sicherlich die teuerste Variante, wenn das Carsharing-Unternehmen selbst tätig werden muss, um das Fahrzeug abzuholen.

Die vermeintlich günstige Fahrt mit einem Carsharing-Auto kann so ungeahnt zu einem teuren Vergnügen werden, wenn die Regeln des Parkens nicht eingehalten werden. Wer die kostengünstige Carsharing-Variante wählt, sollte sich besser an alle Parkverbote halten und nach einem geeigneten Parkplatz Ausschau halten!

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