Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Diese Frage lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Da es nicht den einen „Allradantrieb“ gibt, sondern verschiedene Systeme, also permanenten und zuschaltbaren Allradantrieb oder eine Mischform aus beiden, lassen sich dazu keine allgemeinen Ratschläge geben. Ob ein Allradler bei einer Panne von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden darf, bestimmt jeder Hersteller selbst. Hier hilft nur ein Blick ins Betriebshandbuch. Unter dem Stichwort „Abschleppen“ ist aufgeführt, ob und wie ein Fahrzeug an den Haken genommen werden darf oder ob ein Spezialunternehmen es aufladen muss.
Sofern der Hersteller sein Einverständnis zum Abschleppen gibt, gilt es neben den detaillierten Vorgaben noch allgemeine zu beachten. Das Abschleppen ist nur dazu gedacht, ein liegengebliebenes Fahrzeug auf möglichst kurzem Weg zur Werkstatt zu transportieren. Dabei darf man nicht über die Autobahn fahren. Bleibt man aber auf einer Autobahn liegen, muss das Abschleppgespann an der nächsten Ausfahrt ausfahren. Zudem muss die Warnblinkanlage noch funktionieren und eingeschaltet sein, damit die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt sind. Im Dunklen darf nur abgeschleppt werden, wenn die Beleuchtung aktiviert werden kann. Selbstverständlich dürfen nur Autos an den Haken genommen werden, die angemeldet sind, ansonsten riskiert man ein Bußgeld, da das Verbringen von Kraftfahrzeugen ohne Notbehelfsgedanken nur mit einer Sondergenehmigung zulässig ist.
Ein Blick in das Betriebshandbuch gibt zudem Auskunft, wo und wie genau ein Abschleppseil oder eine Stange zu befestigen ist. An der Abschleppöse des Fahrzeuges werden Seil oder Stange angebracht. Beides darf nicht länger als fünf Meter sein und muss darüber hinaus mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet werden. Niemals darf diagonal verbunden werden. Bei moderneren Autos ist die Abschleppeinrichtung meist hinter einem kleinen Deckel in den Kunststoffblenden der Stoßfänger versteckt.
Grundsätzlich ist beim abzuschleppenden Fahrzeug die Zündung einzuschalten, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Eine konkrete Höchstgeschwindigkeit für das Abschleppen gibt es zwar nicht, die daraus resultierende Zugkombination darf allerdings nicht schneller als 80 km/h fahren. Man sollte aber möglichst nicht schneller als 30 bis 50 km/h fahren, damit dem Insassen des hinteren Autos im Notfall genug Zeit zum Reagieren bleibt. Denn bei einem abgeschleppten Fahrzeug sind Servolenkung und Bremskraftverstärker nicht aktiv.