Leser fragen – Experte antworten: Spiegel am Fahrzeug

Frage: Bei Urlaubsfahrten packen wir den Kofferraum unseres Kombis bis obenhin voll. Durch den Rückspiegel sehe ich dann nur noch das Gepäck. Ist das verboten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS:

„Nein, tatsächlich ist es nicht vorgeschrieben, dass man durch den Innenspiegel etwas sehen muss. Bei einigen Autos – etwa Transportern mit komplett geschlossenem Gepäckabteil – ist das bauartbedingt auch gar nicht möglich. Zwei Außenspiegel gewährleisten in der Regel eine ausreichende Sicht nach hinten – anders als noch vor rund 30 Jahren zählen sie heute in doppelter Ausführung zur Standardausstattung bei Pkw. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht benötigen zusätzliche Außenspiegel, die den toten Winkel besser abdecken.

Wer sein Fahrzeug bis zum Dach volllädt, sollte jedoch aus eigenem Interesse größten Wert auf die Ladungssicherung legen. Sonst können Koffer und Taschen schon bei einer stärkeren Bremsung Richtung Insassen schleudern. Crashtests zeigen immer wieder, dass ungesicherte Ladung bei einem Unfall zum tödlichen Geschoss wird. Daher sollte man sich beim Vertragshändler oder im Zubehörhandel ein passendes Gepäcknetz besorgen. Generell gilt auch dann beim Beladen: Die schwersten Stücke kommen ganz nach unten. Ladungssicherung ist übrigens keine freiwillige Maßnahme, sondern in der StVO vorgeschrieben.“

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