Die KÜS stellt bei den Hauptuntersuchungen vermehrt einen sehr leichtsinnigen Umgang mit gefährlichen Anbauteilen fest. Besonders häufig zeigt sich der Fahrzeugeigentümer überrascht, wenn er vom Prüfingenieur auf die Gefährlichkeit und das Verbot des Anbaus angesprochen wird. Im Bewusstsein vieler Autofahrer sind die Gefährlichkeit und die Illegalität von Anbauteilen ohne die entsprechenden Prüfzeugnisse noch nicht angekommen.
Wer ein neues Fahrzeug erwirbt, kann sicher sein, dass alle dort verbauten Teile der serienmäßigen Ausstattung über das Typgenehmigungsverfahren, bei dem die Sicherheit eine übergeordnete Rolle spielt, geprüft sind. Damit ist auch er auf der sicheren Seite, seine Fahrzeugpapiere bestätigen die Ordnungsmäßigkeit seines Fahrzeuges.
Nach wie vor ungebrochen ist jedoch der Trend zur Individualisierung des Fahrzeuges, die Tuningbranche schreibt weiterhin schwarze Zahlen. Es geht also um die Änderung des bestehenden Zustands, Teile werden durch andere ersetzt, es wird an- und umgebaut.
Teile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, gelten als dessen Bestandteile. Sie müssen bestehenden Vorschriften und Richtlinien entsprechen. So können beispielsweise bei einer Tuningmaßnahme Teile ausgetauscht werden, die das Fahrverhalten beeinflussen. Geht es um die Verwendung etwa eines Sportfahrwerkes oder von Sonderrädern, so ist jedem klar, dass es eines Nachweises der Zulässigkeit bedarf. Doch wie sieht es aus mit Teilen wie etwa einer nachträglich angebrachten Kühlerfigur oder einer schnell gegen das Serienteil ausgetauschten Antenne?
Hier hat die StVZO eine klare Antwort. Nach § 30 und § 30c sind solche Anbauten am Fahrzeug klar geregelt. Fahrzeuge dürfen nur so ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Personen müssen bei Anstoßen oder bei Unfällen möglichst vor Verletzungen geschützt sein, das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen müssen, trotz der durchgeführten Veränderungen am Fahrzeug, gering bleiben. Dies gilt für das fahrende und das stehende Fahrzeug. Bei einer Kühlerfigur etwa bedeutet dies keine vorstehenden oder scharfen Kanten, abgerundete Formgebung und eine ausgeklügelte Befestigungskonstruktion, die bei einem Aufprall nachgibt oder wegknickt. Die bekannte Raubkatze eines Automobilherstellers erfüllt diese Kriterien natürlich, ein aufgeschraubter Clown ohne die nötigen Prüfpapiere nicht. Zehn Minuten Bastelei und man ist in der Illegalität mit seinem Fahrzeug.
Die wohl bekannteste Aktion bei nicht erlaubten Anbauteilen gab es mit den Heckspoilern aus Aluminium, mit schmalen Streben und Profilen. Man hat damals, im Jahre 2004, diese Teile als gefährlich eingestuft, das Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls war der Grund. Damals wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt die bereits im Umlauf befindlichen Prüfzeugnisse wieder zurückgezogen. Komplett verschwunden sind sie aus dem Straßenbild immer noch nicht.
Auch im Bereich historischer Fahrzeuge zeigt sich die Problematik gefährlicher Anbauteile. Hier geht es beispielsweise um scharfkantige Felgenverschlüsse, bevorzugt zu finden bei sportlichen Oldtimern englischer Herkunft. Sie sind in Deutschland verboten. Bei Oldtimern, aber auch bei modernen getunten Fahrzeugen sind die Zentralflügelmuttern im öffentlichen Straßenverkehr nicht zu verwenden. Sie sind durch normale, also eckige Muttern zu ersetzen.
Die aktuellen Trends werden bei sogenannten Spinning Wheels, Felgenringen oder abenteuerlichen Antennenmodellen gesetzt. Wenn sich in oder an den Felgen von Fahrzeugen verchromte Metall- oder Kunststoffteile drehen, spricht man von Spinning Wheels. Ohne Zweifel beeindruckt es den Passanten, wenn sich beim Stopp des Autos der sogenannte Spinner weiter dreht. Man glaubt, das Rad dreht sich im Stand weiter. Cool, aber höchst illegal und in Deutschland verboten. Ein Nachweis über das Verhalten dieser Teile, etwa das Ausschließen eines Abreißens durch die Fliehkräfte oder eine Beeinflussung der Fahrdynamik, gibt es nicht. Ganz aktuell sollen Felgen durch sogenannte Felgenringe optisch hervorgehoben werden. Der Schutz der Felge durch diesen Kunststoff- oder Gummiring wird ebenfalls angepriesen. Die Ringe werden zwischen Felge und Reifen geklemmt, der Reifen muss dazu demontiert werden. Das Verhalten der Materialien der Ringe ist unbekannt. Noch dazu greifen sie in den Verbund zwischen Felge und Reifen ein, eine Garantie der Luftdichtigkeit ist nicht mehr gegeben. Auch eine Schädigung des Reifens ist nicht auszuschließen. Bei einem Test der KÜS löste sich der Felgenring bereits nach wenigen gefahrenen Kilometern und flog vom Rad. Der wohl gefährlichste Trend lässt sich derzeit beim Austausch von Autoantennen erkennen. Einige wenige Umdrehungen und man hat die sichere Serienantenne gegen ein gefährliches Teil mit abenteuerlichem Aussehen getauscht.
Ein Samurai-Schwert etwa oder ein großkalibriges Geschoss. Natürlich sind diese Teile mit einem E-Prüfzeichen ausgestattet. Das ist auch richtig so, denn es bestätigt die elektromagnetische Verträglichkeit des Teils, sonst nichts. Die Antenne an sich ist komplett verboten. Es bedarf keiner großen Vorstellungskraft was bei einem Unfall, etwa mit einem Motorradfahrer oder einem Fußgänger, hier passiert.
Die KÜS informiert über ihre Prüfingenieure bundesweit auch zu diesen Themen. Die Sachverständigen und Prüfingenieure sind kompetente Ansprechpartner wenn es um Änderungen oder Anbauten am Fahrzeug geht.