Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, lebt nicht nur gefährlich, sondern begibt sich auch rechtlich auf unsicheres Terrain. Ihm droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes während des Rennens, sondern auch eine Strafe. Eine solche Teilnahme „kostet“ einen 24-jährigen Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 05. März 2013 (AZ: 1 RBs 24/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der junge Mann beteiligte sich an einem illegalen Autorennen. Zusammen mit mindestens drei weiteren Fahrzeugen fuhr er auf den Straßen mehrfach im Kreis, wobei die Fahrzeuge stark beschleunigten. Dies beobachteten mehrere Zeugen. Im Bußgeldverfahren bestritt der Mann seine Teilnahme an einem Autorennen und erklärte, er habe sich mit zwei Fahrern der anderen Fahrzeuge nur getroffen, um sich „getunte“ Pkw anzusehen.
Das Amtsgericht verurteilte ihn jedoch aufgrund von Zeugenaussagen wegen Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zu der für Verstöße dieser Art vorgesehenen Regelbuße. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Hamm. Der Mann sei in einer Gruppe von mehreren Fahrzeugen zwei- bis viermal im Kreis gefahren, die Fahrzeuge hätten stark beschleunigt, seien hohe Geschwindigkeiten gefahren, ohne dass es zu Überholmanövern gekommen sei. Den beteiligten Fahrern sei es auch um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers gegangen. Einer vorherigen Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen bedürfe es nicht.
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