Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Mal ehrlich: Geht es ihnen nicht auch manchmal so, dass Sie beim Autofahren ob des Verhaltens Ihrer „Artgenossen“ auf der Straße etwas in Rage kommen? Da schleicht auf der Autobahn wieder einer auf der linken Spur, da braucht ein Anderer wieder zwei Parkplätze samstags morgens vor dem ohnehin schon vollen Supermarkt, oder ein Dritter überholt auf der kurvigen Landstraße „wie blöd“. Was also tun? Ruhig bleiben, Kopf schütteln, Adrenalin schlucken oder raus mit dem Ärger? Was dann meist in einer kleinen Fingergymnastik endet: an die Stirn tippen, den „Scheibenwischer“ oder den in der Beliebtheitsskala ganz oben rangierenden „Stinkefinger“ zeigen. Der Möglichkeiten wären etliche.

Aber, liebe Leserinnen, liebe Leser, Vorsicht walten lassen mit den aufwallenden Gefühlen. In einer renommierten überregionalen deutschen Tageszeitung habe ich in dieser Woche während des Zugfahrens (ja, so was machen wir Motorjournalisten manchmal auch) einen Beitrag gelesen, der mir hoffentlich dann irgendwann in Erinnerung kommen wird, wenn mich irgendein Vorkommnis im Straßenverkehr zu hämischen Bemerkungen, dummen Sprüchen oder herablassenden Gesten animieren sollte. Wie teuer so etwas in manchen Fällen werden kann, das möchte ich Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten.

Der allseits beliebte „Vogel“ ist auf der nach oben hin offenen Beleidigungsskala inzwischen längst vom gestreckten Mittelfinger überholt worden. Von verbalen Beleidigungen, die ich auf unserer Webseite nicht gerne wiederholen möchte, einmal ganz zu schweigen. Doch auch da sind der Phantasie des Wutausbruchs ja kaum Grenzen gesetzt. Da es keine festen Richtlinien zur Ahndung solchen Tuns gibt, hat Justitia den Oberen einen ziemlich großen Spielraum gelassen, wie derlei Aktiva zu bestrafen sind.

So wurden für das „Vogelzeigen“ schon mehr als 600 Euro Strafgeld verhängt. Und der berühmte Mittelfinger, im nämlichen Falle wiederholt gezeigt, kostete einen zeigefreudigen Verkehrsteilnehmer schon sage und schreibe 4.000 Euro. Selbst lediglich angedeutete Schimpftiraden können – unausgesprochen – teuer werden. Die Bemerkung „Am liebsten würde ich jetzt Sie A… zu Ihnen sagen“, kosteten einen Autofahrer 1.600 Euro. Einen Polizisten oder eine Politesse, die Strafmandate (Knöllchen) verteilt, im Eifer des Gefechtes zu duzen, kann ebenfalls ziemlich teuer werden. Die unangemessene Form der privaten Anrede kostete einen Beteiligten ebenfalls saftige 1.600 Euro.

Was lehrt uns das, liebe Autofahrer/innen? Richtig, cool bleiben wenn es „auf der Bahn“ mal wieder nicht so läuft oder uns ein Anderer mal so richtig „dumm kommt“. Und mal ganz ehrlich: Wenn wir so ein bisschen in uns gehen, kommen wir vielleicht auch zu dem Eingeständnis, dass auch unsereins nicht immer das pure Vorbild in Sachen Verkehrsteilnahme ist.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein angenehmes und von Stressbekundungen jeglicher freies Wochenende.

Ihr Jürgen C. Braun

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