Recht: „Führerscheintourismus“ jetzt deutlich erschwert

Wem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, kann dies nicht mehr einfach mit einer Fahrerlaubnis aus einem anderen EU-Land umgehen. Am 19. Januar 2009 ist die sogenannte dritte Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten; für EU-Führerscheine, die nach diesem Datum erteilt worden sind gilt, dass man die Fahrerlaubnis in Deutschland unter bestimmten Umständen verweigern kann. Eine entsprechende Entscheidung traf der Verwaltungsgerichtshof München (10.11.09 – 11 CS 09.2082).

In dem zugrundeliegenden Fall war einem Autofahrer 2007 der Führerschein wegen Drogeneinnahme entzogen worden. Um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen, verlegte er kurzfristig seinen Wohnsitz nach Tschechien und beantragte im April 2009 dort den Führerschein, der auch erteilt wurde. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde untersagte den Gebrauch im Inland – zu Recht, wie der VGH München jetzt entschied.

Text: Spot Press Services/RA Bernd Vielitz

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