45. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Zündsperre fragwürdig

Zündsperre – ein neuer Weg zur Alkoholprävention? Nach wie vor ist »Alkohol am Steuer« eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Daher ist es nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sinnvoll, weiter nach neuen Möglichkeiten zur Eindämmung dieses Problems zu suchen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang eine Zündsperre (sog. Alcolock). Dabei soll die Atemalkoholkonzentration des Fahrers vor dem Start gemessen werden. Bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes soll sich der Motor nicht starten lassen. Bei den Verkehrsrechtsanwälten stößt dieser Vorschlag wegen technischer Widrigkeiten und rechtlichen Bedenken auf Ablehnung.

»Bei der Zündsperre liegen die Bedenken in technischer und rechtlicher Hinsicht auf der Hand: Manipulationen sind leicht zu erzielen, ebenso können Fehlfunktionen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen«, sagt Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Es sei einfach, jemand anderen pusten zu lassen. »Zudem werden die Kraftfahrer einem Generalverdacht einer Alkoholfahrt ausgesetzt, den sie nur durch eine Atemprobe entkräften können. Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats ist dies äußerst fragwürdig,« so Dr. Schneider weiter.

Unklar sei auch, für welche Kraftfahrergruppe ein solches Verfahren überhaupt in Betracht kommen soll, lediglich wiederholt auffällige Kraftfahrer oder generell Berufskraftfahrer. Je größer diese Gruppe, umso problematischer erscheinen alle soeben aufgeführten Bedenken. »Da die Geräte solche Messungen protokollieren, gilt es auch hier, einen weiteren Schritt zum >gläsernen Autofahrer< zu vermeiden,« sagt Dr. Schneider. Berlin/Goslar, 24. Januar 2007 (Nummer VGT 5/07) ©Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein

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