Das Wenden auf Autobahnen bleibt weiterhin strengstens verboten. Wer auf Autobahnen wendet, kann Unfälle mit allerschwersten Folgen hervorrufen. In den letzten Tagen ist in den Medien ein falsches Bild zum Wenden auf Autobahnen entstanden, erklärt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Bei vielen Autofahrern scheine die Schwelle zum Wenden auf Autobahnen damit geringer geworden zu sein. Wer auf Autobahnen wendet und entgegen der Fahrtrichtung fährt, muss ein Bußgeld von 50,- Euro zahlen und bekommt vier Punkte im Flensburger Verkehrsregister.
Entstanden war die Diskussion in den Medien durch den Vorschlag, chronische Staus auf den Autobahnen durch Wenden aufzulösen. Dies kann aber nur eine Notfallregelung sein, wenn Autofahrer beispielsweise bei Eiseskälte stundenlang in einem Stau festsitzen, so der DVR. Dann könne, ausschließlich unter Anweisung der Polizei, ein Auflösen des Staus durch Zurückführen des Verkehrs zur letzten Ausfahrt angewendet werden. Allein für diese Ausnahmenfälle unter Polizeiaufsicht sei dann ein Wenden möglich.
Der DVR erklärt ausdrücklich, dass auch an einem Stauende, wenn die letzte Ausfahrt noch im Rückspiegel sichtbar ist, auf keinen Fall gewendet werden darf. Auch der Notstreifen darf keinesfalls zum Umfahren eines Staus genutzt werden. Dies ist nur dann gestattet, wenn er ausdrücklich freigegeben ist.
In vielen Fällen können die Autofahrer dazu beitragen, dass es nicht zu Staubildungen kommt und beim Stau nicht zu Unfällen:- Autofahrer sollten die elektronischen Ankündigungen eines Staus auf den Autobahnen beachten und sich an die elektronisch vorgeschriebene Tempobegrenzung halten.
– Zudem einen gleichmäßigen Verkehrsfluss anstreben und deshalb schnelles Vorfahren und abruptes Bremsen vermeiden.
– Plötzlichen Spurwechsel vermeiden, das kann zu gefährlichen Bremsmanövern und erhöhter Unfallgefahr führen oder zu Staubildung beitragen.
– Partnerschaftliches Reißverschlussverfahren anwenden.
– Vorausschauend fahren, rechtzeitig blinken und sich auf die anderen Verkehrsteilnehmer einstellen.
– Wenn sich ein Stau bildet, mit deutlich vermindertem Tempo und ausreichendem Sicherheitsabstand ans Stauende heranfahren, dabei die Warnblinkanlage einschalten.
– Für Polizei und Rettungsfahrzeuge eine Gasse freihalten, bei 3-spurigen Strecken zwischen der mittleren und der linken Fahrspur.
Text: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)