Recht: Auffahrunfall im Parkhaus

Teurer Parkplatz?Warum es sich trotzdem lohnt, Parkhausgebühren zu zahlen: Eine Versicherung kann einen Schaden auch ohne Einverständnis des Versicherten regulieren. Auch wenn dies zu einer Höherstufung des Versicherten führt. So entschied das Amtsgericht München im Fall eines Auffahrunfalls, bei dem der Versicherte versucht hatte, kostenlos ein Parkhaus zu verlassen. Über dieses Urteil (AZ: 343 C 27107/09) vom 27. Januar 2010 berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Weil er sich die Kosten für das Parkticket sparen wollte, schlug ein Autofahrer einem ebenfalls aus dem Parkhaus Ausfahrendem vor, ihm dichtauf zu folgen, so dass beide Autos die Schranke passieren könnten. Der Gefragte lehnte dies jedoch ab. Trotzdem fuhr der Fahrer seinem Vordermann dicht hinterher. Als dieser bremste, kam es zu einem Auffahrunfall. Trotz Widerspruch des Hintermannes zahlte die Versicherung den am Auto des Vordermannes entstandenen Schaden. Die daraus resultierende Höherstufung wollte der Autofahrer jedoch nicht hinnehmen. Er verklagte seine Versicherung: Diese hätte den Schaden ohne seine Einwilligung nicht regulieren dürfen, schließlich habe der Vordermann seiner Meinung nach absichtlich gebremst.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Grundsätzlich könne ein Schadensfall auch ohne das Einverständnis des Versicherten reguliert werden, wenn dabei der gegebene Ermessensspielraum ordnungsgemäß ausgeübt werde, was hier der Fall gewesen sei. Schließlich sei davon auszugehen, dass der Vordermann ein absichtliches Bremsen abstreiten würde. Die Versicherung des Klägers habe sich demnach gar nicht erst auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang einlassen müssen. Der Versicherte musste die Höherstufung hinnehmen.

Copyright: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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