Nicht mit Kurzzeitkennzeichen nach Italien fahren

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Wer ein Auto nach Italien überführt, sollte ein speziellesAusfuhrkennzeichen verwenden und kein Kurzzeitkennzeichen. Das rät dasBundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. In letzter Zeitklagten vermehrt Halter von Fahrzeugen mit deutschenKurzzeitkennzeichen über hohe Geldbußen in Italien. Manche Autoshätten die italienischen Behörden sogar beschlagnahmt.

Zwar hat das italienische Verkehrsministerium inzwischen mitgeteilt,dass das italienische Innenministerium auf Grund der Intervention desBundesverkehrsministeriums gebeten worden sei, auchKurzzeitkennzeichen zu akzeptieren, gleichwohl seien Probleme nichtauszuschließen. Nach Angaben des Ministeriums seienKurzzeitkennzeichen grundsätzlich nur für Probefahrten undÜberführungen im Inland gedacht und könnten deshalb von ausländischenBehörden beanstandet werden. Nur das Ausfuhrkennzeichen erfülle alleinternationalen Abkommen und erspare dem Autofahrer damitSchwierigkeiten im Ausland.

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