Passt ein kleiner Weihnachtsbaum komplett in den Gepäckraum, bedarf es meist keiner besonderen Sicherung. Übrigens: Auch im ÖPNV oder in der Bahn lässt sich ein gut verpackter Baum fast immer ohne weiteren Aufwand befördern – zumindest dort, wo auch Fahrräder gesichert mitgenommen werden dürfen.
Die Sicherung der Ladung ist auch erforderlich, wenn der Weihnachtsbaum auf einem Anhänger, im (gemieteten) Transporter oder sogar auf einem Lastenfahrrad befördert wird. Eine Matte oder Noppenfolie als Unterlage, Abdeckmaterial für das Stammende, passende und angemessene Spanngurte und auch eine Warnflagge sollten dafür verfügbar sein.
Wenn aber für den Transport die Rückbank ganz oder teilweise umgeklappt werden muss, sollte der Baum mit dem dicken Ende voraus eingeladen werden. Um den Innenraum vor Verschmutzung zu schützen, befestigt man über dem leicht harzenden Stumpf mit einem Gummiring ein Stück Tuch oder Folie, bevor man die Ladung bündig bis an die Vordersitz-Lehne schiebt.
GibtVerzurrösen im Gepäckraum, lässt sich ein Spanngurt auch um den umgeklappten Teil der Fondlehne schlingen. Kofferraumdeckel oder Heckklappe müssen dann so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt (nicht mit einem Gummi-Expander) fixiert werden. Dabei lässt sich der Haken eines Spanngurts oft im Kofferraum-Schloss einrasten und das lose Ende durch den Verschlussbügel ziehen.
Falls für den Transport auf dem Autodach eine Dachreling fehlt, sind ein Gepäckträger oder Skihalter die beste Lösung. Der Baum ist dabei immer strömungsgünstig mit den dicken Ende nach vorn zu laden. Liegt der Baum direkt auf dem Dach, sollte eine Decke oder ein Teppich untergelegt werden, um den Lack zu schützen. Zumindest zwei Spanngurte sind dann „kraftschlüssig“ anzubringen – das bedeutet, die Ladung niederzurren.
Gibt es keine Dachreling zum Befestigen der Spanngurte, können diese notfalls auch durch die Türausschnitte und den Innenraum gezogen werden. Vor allem über den Vordersitzen ist dann aber darauf zu achten, dass man nicht die Kopffreiheit oder gar die Sicht beeinträchtigt.
Falls die Baumspitze mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, ist daran eine 30 x 30 cm große, hellrote Fahne mir Querstange oder, bei Dunkelheit, eine rote Leuchte zu befestigen. Diese Kennzeichnung darf aber nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Sie empfiehlt sich auch bei geringerem Überstand, damit einparkende Fahrzeugführer oder Fußgänger die Ladung nicht übersehen und beschädigen.
Fotos: Karl Seiler