Recht: Ansprüche von Fluggastrechten bei vorverlegtem Termin

Ein um mehr als eine Stunde im Termin nach vorn verlegter Flug gilt rechtlich als annulliert.

Fluggäste haben ein Recht auf eine Entschädigung – selbst wenn sie mitgeflogen sind. Das hat nun das Landgericht Düsseldorf entschieden und einer klagenden Familie 3.200 Euro zugesprochen. Grundsätzlich dürften sich Reisende auf die Flugzeiten verlassen, die das Reisebüro in der Reisebestätigung mitteile. Die Richter bezogen sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, der zufolge ein Flug als „annulliert “ zu betrachten ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt. (Az.: 22 S 352/19)

Quelle: RA Online

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