Wird die Ladeeinheit nach Lösen der Sperrverriegelung von der Wandsteckdose abgezogen, ermöglichen verschiedene Steckeraufsätze ein Laden an jeder Steckdose und an öffentlichen Ladesäulen. Dafür gibt es fünfpolige rote Steckeraufsätze mit 32 A oder 16 A für maximal 22 oder 11 kW, dreipolige blaue Steckeraufsätze 32 A oder 16 A für 7,4 oder 3,7 kW, einen schwarzen Steckeraufsatz Typ 2 für 22 kW sowie vier Schuko-Stecker für die EU, die Schweiz, Italien und Großbritannien mit 8A bis 13 A Ladeleistung.
So lässt sich das NGRkick KfW Max auch abseits des Wallbox-Standortes nutzen, etwa in Werkstätten, auf Campingplätzen und im Ausland. Dabei verfügt die Ladeeinheit über eine Abzieherkennung mit der Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist, eine Prüffunktion zur Vermeidung von Überspannungen an falsch angeschlossenen Steckdosen und eine Temperaturüberwachung an jedem Phasenpin, um verschmorte Steckdosen zu verhindern.
Zusätzlich erkennt die Ladeeinheit, welcher Steckeraufsatz verwendet wird und korrigiert den Ladestrom auf den höchstmöglich zulässigen Wert. Der Ladestrom kann aber auch bei jeder Verwendung manuell in sieben Stufen von 5A über 8 A, 10 A, 13 A, 16 A und 24 A bis 32 A eingestellt werden – wenn beispielsweise nur die von einer Photovoltaik-Anlage gelieferte Leistung genutzt und nicht zusätzlich aus dem Netz geladen werden soll.
Der Anschaffungspreis von rund 1000 Euro lässt sich durch Förderung minimieren.
In Ansprucn nehmen kann man, bei der KfW-Förderbank, Zuschüsse zur Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeugen von Unternehmen und deren Beschäftigte oder Kunden. Je 900 Euro Förderung pro Ladepunkt werden aber nicht nur für eine übliche, fest montierte Wallbox gewährt, sondern auch für das Ladekabel NRGkick KfW Max, das zusätzlich mit Steckeraufsätzen mobil verwendbar ist.
Das ist nicht nur für Privatpersonen eine Option: Erstmals können auch Unternehmen, Kommunen, Kirchen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler für nicht öffentliche Ladepunkte Fördergelder beantragen. Gefördert werden der Kauf der Ladestationen (kein Leasing), sowie deren Netzanschluss inklusive Montage und gegebenenfalls die Kombination mit einem Last- bzw. Energiemanagement-System.
Die Förderung gibt es für Ladepunkte, welche der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie könnten jedoch auch (kostenlos) für Kundenfahrzeuge oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.
Fotos: Karl Seiler