Recht: Einmalige schwere Trunkenheit am Steuer – MPU schon in Sicht!

Schon eine einmalige schwere Trunkenheit kann bei einem Autofahrer dazu führen, dass er sich dem so genannten Idiotentest (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung – MPU) unterziehen muss. Dies ist nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg dann der Fall, wenn es weitere Hinweise dafür gibt, dass der Betroffene Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag.In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) mitteilten, war ein Mann mit fast 2,7 Promille Alkohol im Blut gewalttätig auf seine Familie losgegangen. Auch mit Blick auf eine sieben Jahre zurückliegende Trunkenheitsfahrt ordnete die zuständige Behörde für den Betroffenen – einen Berufskraftfahrer – den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine MPU an. Dagegen setzte er sich unter anderem mit dem Argument zur Wehr, er habe seit dem Delikt völlig unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen. Außerdem lasse ein einmal erreichter hoher Wert nicht auf das Bestehen einer Alkoholproblematik schließen.Das Gericht folgte allerdings den Argumenten der Behörde. Die Feststellung der hohen Alkoholisierung gebe Anlass zu der Annahme, dass bei dem Mann eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung gegeben ist. Dies wiederum begründe den konkreten Verdacht, dass der Betroffene häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt. Gerade in Hinsicht auf seine Tätigkeit als Berufskraftfahrer bestehe damit angesichts der typischen Abbauzeiten von Alkohol ein Dauerkonflikt zwischen seinem Alkoholkonsum und der Verpflichtung, seinen Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben. Die Gewalttätigkeiten gegen seine Familie werteten die Richter ebenfalls als Indiz, dass der Betroffene wegen seines Aggressionspotenzials nicht zu einem verantwortungsbewussten Umfang mit Alkohol in Bezug auf den Straßenverkehr in der Lage ist.

© Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein

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