KÜS: Prüffristen – Die klare Sprache der Zahlen

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Die Statistiken der KÜS bescheinigen bei fast 20 % der Fahrzeuge über sieben Jahre das Prüfresultat Erhebliche Mängel (EM). Damit ist der Anteil etwa 3-mal höher als bei Fahrzeugen im Alter von bis zu fünf Jahren. Aus Sicht der KÜS begründet dies die Forderung nach jährlichen Prüffristen ab dem siebten Jahr. In der Mehrzahl der europäischen Staaten werden Fahrzeuge bereits jährlich geprüft.

Die Dynamisierung der Prüfintervalle für Untersuchungen an Straßenfahrzeugen ist seit einiger Zeit in der öffentlichen Diskussion. Diese wird sehr emotional und kontrovers geführt. Zur Beurteilung der Situation orientiert sich die KÜS an den Mängelstatistiken aus über zwei Millionen durchgeführten Fahrzeugprüfungen im Jahr 2006.

Bei den Mängeln allgemein, also von der defekten Kennzeichenbeleuchtung bis hin zur völlig wirkungslosen Bremsanlage, zeichnet sich ein klares Bild ab. Nach drei Jahren, also bei der ersten Hauptuntersuchung, haben insgesamt 24,2 % der Fahrzeuge Mängel, nach fünf Jahren bei der zweiten HU sind es bereits 40,5 %. Mit 51,1 % bescheinigen die Zahlen der KÜS erstmals bei der Prüfung nach sieben Jahren mehr als der Hälfte der Fahrzeuge allgemeine Mängel. Ab dem neunten Jahr liegen die allgemeinen Mängel bei 60,1 %.

Hier spielt mit Sicherheit der Verschleiß der Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Was tagtäglich über die Straßen fährt, hat einfach mit der Zeit Mängel, so Christoph Diwo, der Technische Leiter der KÜS.

Was die KÜS in der Forderung nach kürzeren Prüfintervallen bei älteren Fahrzeugen vor allem bestärkt, sind die Statistiken bei den erheblichen Mängeln. Hier, so Christoph Diwo, geht es um handfeste Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Nicht ohne Grund, so der Technische Leiter der KÜS, werde beim Prüfresultat Erhebliche Mängel (EM) die Plakette verweigert.

Rund 6 % aller von der KÜS im Jahr 2006 geprüften dreijährigen Fahrzeuge wiesen erhebliche Mängel auf und erhielten keine HU-Plakette. Bei den fünfjährigen Fahrzeugen, die zur zweiten Hauptuntersuchung kamen, waren bereits über 11 % mit erheblichen Mängeln behaftet, die siebenjährigen Fahrzeuge standen sogar mit 16 % in der Statistik. Die Negativquote geht hoch bis auf 21 % bei den neun Jahre alten Fahrzeugen. Über ein Fünftel der von der KÜS geprüften neunjährigen Kraftfahrzeuge weist dann erhebliche Mängel auf.

Für den Technischen Leiter der KÜS ist die Frage zur jährlichen Prüffrist nach dem siebten Jahr klar zu beantworten: Die Zahlen zwingen hier regelrecht zur Verkürzung der Fristen.

Die Gründe für die Verschlechterung in der Mängelstatistik sieht Christoph Diwo vor allem in der nachlassenden Pflege und Wartung begründet. Bis zum dritten Jahr ist das Fahrzeug in der Regel in einer Hand, die Garantiearbeiten werden erledigt und die Inspektionen regelmäßig durchgeführt. Danach bestimmt eher der Anlass den Werkstattaufenthalt, nicht mehr die festen Zeitintervalle. Einerseits werden die Fahrzeuge immer langlebiger und bleiben so auch länger auf der Straße, andererseits nehmen trotzdem die verschleißbedingten Mängel zu. Hier, so Christoph Diwo, geht die Schere auseinander und hier ist die Technische Überwachung gefordert. Jährliche Prüffristen nach dem siebten Jahr sind für die KÜS dringend notwendig.

Unsere europäischen Nachbarn haben hier scheinbar den Handlungsbedarf bereits erkannt. 13 Mitgliedsstaaten der EU haben für Fahrzeuge bereits jährliche Prüffristen. So ist beispielsweise in Polen und Lettland, aber auch in, Belgien, Schweden, England und der Slowakei die jährliche Technische Überwachung von über fünf Jahre alten Fahrzeugen längst beschlossene Sache.

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