Antwort von Thomas Schuster, KÜS: „Zunächst ist zu klären, welche Anhängerkupplung es sein soll. Es gibt verschiedene Varianten, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Am günstigsten sind fest montierte Systeme. Starre, nicht abnehmbare Kupplungen werden meistens genommen, wenn das Fahrzeug ständig zum Ziehen genutzt wird. Sie sind aber zum Beispiel nicht statthaft, wenn sie das Nummernschild oder die Nebelschlussleuchte verdecken.
Abnehmbare beziehungsweise wegklappbare Anhängerkupplungen sind teurer, stören aber etwa im Alltag nicht beim Rückwärtsrangieren, wenn kein Hänger gezogen wird oder kein Fahrradträger montiert ist. Allerdings eignet sich nicht jedes Fahrzeug zur Montage eines solchen Systems. Am besten macht man sich kundig, welche Kupplung für das eigene Auto überhaupt zulässig ist. Viele Fahrzeughersteller haben Nachrüstlösungen im Zubehörprogramm. Diese sind für den entsprechenden Fahrzeugtyp abgestimmt. Natürlich gibt es aber auch Lösungen von Drittanbietern.
Grundsätzlich sind nur Anhängekupplungen zulässig, die einem genehmigten Baumuster entsprechen, zu erkennen an einem Wellenzeichen (nationale Genehmigung) oder einem großen „E“ in einem Kreis (EG-Genehmigung) inklusive der jeweiligen Genehmigungsnummer. In seltenen Fällen gibt es auch Kupplungen, die über eine Einzelgenehmigung legalisiert werden. Auflagen und Hinweise aus der jeweiligen Einbauanleitung der Anhängekupplung sind unbedingt einzuhalten.
Eine Änderungsabnahme mit anschließender Eintragung in die Fahrzeugdokumente ist prinzipiell nicht gefordert. Sieht der Hersteller der Anhängekupplung allerdings ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch den Anbauaufwand oder müssen erst Anpassungen am Fahrzeug erfolgen, so kommen eventuell entsprechende Auflagen doch noch zum Tragen. Da es Fahrzeuge gibt, deren Triebwerk im Anhängerbetrieb überhitzt, wird es mitunter notwendig, einen stärkeren Lüfter für die Motorkühlung einbauen zu lassen. Möchte man dies nicht, da man vornehmlich nur leichte Lasten wie zum Beispiel Fahrräder damit transportiert, so ist die Anhängelast des Fahrzeugs zu reduzieren. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn die Anhängerkupplung die vom Fahrzeughersteller freigegebene Anhängelast nicht aufnehmen kann. Definiert wird die technisch mögliche Lastaufnahme der Kupplung über den sogenannten D-Wert. Ist man sich nicht sicher, sollte man sich besser Rat bei einem Fachmann holen.
Die Montage birgt ebenfalls einige Gefahren. Werden die elektronischen Anschlüsse verwechselt, können teure Schäden beispielsweise am Steuergerät des Fahrzeugs entstehen oder vom Fahrzeughersteller vorgesehene elektronische Bremsfunktionen, welche das Schlingern des Fahrzeugs verhindern sollen, bleiben aus. Wer nicht ein sehr talentierter und technisch versierter Handwerker ist, beauftragt besser eine Fachwerkstatt.
Klären sollte man auch, welche Lasten man überhaupt ziehen darf. Mit dem Führerschein Klasse B ist es zulässig, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm an den Haken zu nehmen. Größere Anhänger dürfen nur dann gezogen werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Zug-Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Wer einen höheren Transportbedarf hat, benötigt den Führerschein mit dem Zusatz 96 beziehungsweise BE.“