Nachdem das Europäische Parlament in Straßburg grünes Licht gegeben hat, steht der 3. Führerscheinrichtlinie nichts mehr im Wege. Die Richtlinie enthält insbesondere wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung des so genannten Führerscheintourismus.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erklärte hierzu: Dies ist ein guter Tag für die europäische Straßenverkehrssicherheit. Deutsche Behörden haben nun wieder eine effiziente Handhabe, um zu verhindern, dass Alkohol- oder Drogensünder sich unter Umgehung deutschen Rechts Führerscheine im Ausland erschleichen, um weiter am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis bekommen diese Personen künftig erst dann wieder ihren Führerschein zurück, wenn klar ist, dass sie kein Alkohol- oder Drogenproblem mehr haben. Dies ist zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer unbedingt erforderlich, betonte Tiefensee.
Im Zeitraum Juli 2004 bis November 2006 erhielten deutsche Behörden von mehr als 5.900 Fällen Kenntnis, in denen an Deutsche im europäischen Ausland ein Führerschein ausgegeben wurde, obwohl diese Personen in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hatten. In der Mehrzahl der Fälle war diesen Personen in Deutschland der Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden.
Daneben enthält die 3. EG-Führerscheinrichtlinie eine Reihe weiterer Maßnahmen, die einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten werden. Dazu zählen etwa die EU-weite verbindliche Einführung des in Deutschland bereits ausgestellten Kartenführerscheins mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen wie auch die Ausweitung des Mopedführerscheins auf alle EU-Mitgliedsstaaten. Die Reduzierung der derzeit existierenden 110 verschiedenen Führerscheinmodelle in der Europäischen Union wird zudem die Betrugsbekämpfung und die wirksame Kontrolle der Führerscheine wesentlich erleichtern.
Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Anschließend beginnt die Phase ihrer Umsetzung ins nationale Recht.
Für Führerscheinbesitzer gilt: Die Erneuerung des alten Führerscheins erfolgt erst nach einer Übergangszeit von insgesamt 26 Jahren. Die Gültigkeitsdauer der neuen Dokumente beträgt in Deutschland 15 Jahre. Danach müssen sie – wie etwa beim Personalausweis – in ein neues Dokument umgetauscht werden. Gesundheitsprüfungen wird es in Deutschland auch in Zukunft nicht geben.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung