Bundesrat beschließt Änderung der technischen Fahrzeugüberwachung – KÜS: Bestens gerüstet für die „neue“ Hauptuntersuchung

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Der Bundesrat hat der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bezug auf die Fahrzeuguntersuchung zugestimmt. Es geht dabei vor allem um die Anpassung der periodisch wiederkehrenden Hauptuntersuchung von Straßenfahrzeugen an die rasch voranschreitenden technischen Entwicklungen bei dem Bau von Fahrzeugen.
Im Zeitraum bis 2010 sollen die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) zusammengeführt werden. In einem ersten Schritt werden dabei ab April 2006 die Fahrzeuge mit bereits vorhandenem On Board Diagnosesystem (OBD) mit Erstzulassungsdatum ab 01.01.2006 nach diesem neuen Verfahren geprüft.
Neu ist auch die Untersuchung der Abgase von Krafträdern (AUK). Daneben sind auch neue Vorschriften für die Geräuschmessung von Krafträdern entwickelt worden. Diese neuen Kriterien werden in die regelmäßige Hauptuntersuchung an Krafträdern aufgenommen.

Wichtigster Punkt bei den Neuerungen ist der Check sicherheitsrelevanter, elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme wie etwa ABS und ESP, aber auch das Airbagsystem soll überprüft werden. Hierzu sollen von den Herstellern beispielsweise Verbaudaten und Identifizierungsmerkmale zur Verfügung gestellt werden. In einer eigens gegründeten Gesellschaft für Fahrzeugsystemdaten (FSD), in der die KÜS natürlich intensiv mitarbeitet, werden diese Daten gesammelt und aufbereitet den Prüforganisationen zur Verfügung gestellt. Die KÜS ist bestens gerüstet für die kommenden Herausforderungen innerhalb der Fahrzeugüberwachung, sagt Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS. Er erläutert, dass bereits jetzt im KÜS-Prüfprogramm KE die Rubrik Systemdaten integriert ist und benutzerfreundlich den Prüfingenieuren zur Verfügung steht. Unsere Partner können damit sofort nach Bereitstellung der Daten schnell und verlässlich arbeiten. Wir verbessern damit weiter unsere komplette Softwarelösung für alle Anforderungen der Prüfingenieure im Arbeitsalltag.

Christoph Diwo, der Technische Leiter der KÜS, verweist auf die bereits seit einiger Zeit laufenden Weiterbildungen der Prüfingenieure in Sachen neue HU. Unsere Prüfingenieure sind auf dem neuesten Stand. Wir schulen unsere Partner; sie sind mit den neuen Anforderungen bestens vertraut. So können wir, wie bisher auch, unseren Kunden eine hohe Qualität im Bereich der gesetzlich geregelten Fahrzeugüberwachung bieten. Die KÜS begrüßt die Entscheidung des Bundesrates ausdrücklich. Mit der Neuregelung entspricht die Politik dem rasch voranschreitenden technischen Fortschritt im Fahrzeugbau und leistet so, mit den Prüforganisationen gemeinsam, einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit auf unseren Straßen, sagt KÜS-Bundesgeschäftsführer Peter Schuler.

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