Monopol zur Begutachtung von Oldtimer gefallen, Wiederzulassung von lange abgemeldeten Fahrzeugen erleichtert

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Keine Benachteiligung mehr für KÜS-Prüfingenieure

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung am 10. Februar 2006 weit reichende Entscheidungen zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschlossen. Gefallen ist das Monopol für Begutachtung von Oldtimern zur Erteilung des begehrten H-Kennzeichens.

Was mit dem langen Begriff Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wortreich umschrieben ist, beendet faktisch für die Prüfingenieure der KÜS die Benachteiligung im Bereich der gesetzlichen Fahrzeugüberwachung. Sie können künftig auch Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO prüfen. In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung weitgehend aufgehoben. Für die angestrebte Wiederzulassung nach einer längeren Stilllegung reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung als Vorraussetzung aus, wenn die Stilllegung nicht länger als sieben Jahre dauert.

Gute Nachrichten für die KÜS gibt es auch im Bereich der Oldtimer. Hier ist ein weiteres Monopol gefallen und die Prüfingenieure der KÜS können das Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erstellen.

Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS, sieht in der Aufweichung und dem Wegfall der Monopole auch einen Erfolg der langjährigen Bemühungen der KÜS um mehr Liberalisierung bei der Fahrzeugüberwachung. Wir haben mit vielen verantwortlichen Personen gesprochen und für die Liberalisierung in der Fahrzeugüberwachung geworben. Die Benachteiligung der Prüfingenieure der KÜS hatte und hat, auch bei den noch bestehenden Monopolen, keinen nachvollziehbaren sachlichen Hintergrund, sagt Schuler. Er verweist dazu auf den hohen Ausbildungsstand und das jährlich wiederkehrende und mit großem Erfolg absolvierte Qualitätsaudit für die KÜS.

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