Recht: Kein Recht auf kostenloses Pinkeln auf Autobahn-Toiletten

Autofahrer haben keinen Anspruch auf kostenlose Toiletten an der Autobahn. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt die Berufung eines Mannes zurückgewiesen, der sein Recht auf Gratis-WCs einklagen wollte. Er wandte sich damit vor allem gegen das Sanifair-Konzept, bei dem Nutzer 70 Cent zahlen und einen Teil des Betrages (50 Cent) mit ihrem Einkauf verrechnen können. In der ersten Instanz war er mit der Klage allerdings bereits gescheitert.

Auch die Oberverwaltungsrichter urteilten nicht in seinem Sinne: Für das Begehren des Klägers fehle es an einer Anspruchsgrundlage, zitiert die ARAG-Rechtschutzversicherung aus der Entscheidung. Ein Recht auf kostenlose Toiletten lasse sich weder aus dem mittlerweile gekündigten Autobahnraststätten-Rahmenvertrag noch aus den Grundrechten herleiten. Zudem bestehe für den Kläger die Möglichkeit zur unentgeltlichen Toilettennutzung an unbewirtschafteten Rastplätzen. (Az.: 1 A 10022/18.OVG)

Quelle: Holger Holzer/SP-X

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