Radfahrer: Helmpflicht im Ausland

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Während es in Deutschland für Radfahrer keine Helmpflicht gibt, sieht das im Ausland teilweise anders aus. Auch in einigen beliebten Urlaubsländern sollte man nicht ohne Kopfschutz auf dem Rad unterwegs sein.

In Spanien etwa gilt laut ADFC außerhalb geschlossener Ortschaften eine generelle Helmpflicht für Radfahrer. Personen unter 16 Jahren dürfen auch innerorts nicht barhäuptig fahren. Die gleiche Regelung gibt es in der Slowakei, die Altersgrenze für das Fahren mit Helm in Städten liegt dort jedoch bei 15 Jahren. Bei schlechtem Wetter ist zudem für jedes Alter reflektierende Kleidung vorgeschrieben.

Auf Kinder beschränkt ist die Helmpflicht in einer ganzen Reihe von Ländern. Unter anderem Österreich, Tschechien, Kroatien, Schweden, Slowenien, Island und die Slowakei verlangen von Minderjährigen das Tragen eines Kopfschutzes. Die exakte Altersgrenze variiert je nach Land zwischen 12 und 18 Jahren.

Eine generelle Helmpflicht für alle Radler existiert darüber hinaus in Malta und Finnland. Aber auch außerhalb der EU kann ein Fahrradhelm Vorschrift sein. So bestehen unter anderem in Australien, Neuseeland und Südafrika entsprechende Regeln. Auch in einigen Bundesstaaten der USA muss der Kopf von Radlern geschützt sein, in einigen Fällen gilt das allerdings nur für Kinder.

Text: Holger Holzer/SP-X
Foto: www.pd-f.de/Abus

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