Recht: Wenn sich Transportgut selbstständig macht

Fällt von einem Anhänger ein transportiertes Fahrzeug, spricht viel dafür, dass es nicht ausreichend gesichert war. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 10. Juli 2015 (AZ: 10 O 3577/14).

Auf der Autobahn fuhr ein Mercedes mit Anhänger. Auf diesem war ein Winterdienstfahrzeug geladen und mit Gurten befestigt. Als das Fahrzeug herunterfiel, kollidierte es mit dem dahinter fahrenden Fahrzeug. Der Mercedesfahrer behauptete, das Fahrzeug sei nur deshalb heruntergefallen, weil das dahinter fahrende Fahrzeug auf den Anhänger aufgefahren sei.

Vor Gericht hatte diese Schilderung keinen Bestand. Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass das Winterdienstfahrzeug nicht ausreichend gesichert war. Das Festzurren mit Gurten sei völlig unzureichend gewesen, da das transportierte Fahrzeug keine Transportpunkte aufweise. Auch die Ösen auf dem Anhänger seien nur für eine leichte Befestigung, etwa Planen, geeignet. Daher sei eine Öse gerissen und das Fahrzeug heruntergefallen. Der geschädigte Fahrer des anderen Fahrzeugs erhielt seinen Schaden komplett ersetzt. Der Mercedes-Fahrer hatte dagegen keinerlei Ansprüche ihm gegenüber.

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