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In guter Tradition rasch noch eine SMS an die Liebsten senden: „Bin gleich zu Hau . . .“ Für Sekunden kein Gespür für das eigene Fahrzeug, keinen Blick für den Gegenverkehr.

So oder ähnlich ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Wie riskant die Nutzung von Textnachrichten beim Autofahren wirklich ist, wird von vielen Autofahrern unterschätzt: Beim Schreiben und Lesen von SMS während der Fahrt erhöht sich das Unfallrisiko auf das 23-fache. Dies ergab eine Studie, die im US-Bundesstaat Virginia durchgeführt wurde. Beim Telefonieren wächst das Risiko „nur“ auf das Sechsfache. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

Bei der Nutzung von SMS wird der Blick längere Zeit vom Verkehrsgeschehen abgewendet. Autofahrer sollten bedenken, dass eine Blickabwendung von nur fünf Sekunden bei Tempo 50 zu einem „Blindflug“ von beinahe 70 Metern führt. Auch wer dabei immer wieder kurz auf die Straße schaut, kann leicht etwas übersehen. Bei der Autobahnrichtgeschwindigkeit von 130 km/h legt ein Fahrzeug in dieser Zeit sogar 180 Meter zurück. Wie viele Unfälle sich in Deutschland aufgrund von Ablenkung durch Textnachrichten ereignen, kann nicht beziffert werden, denn bei der polizeilichen Unfallerhebung wird dies in Deutschland bisher nicht untersucht. Bekannt geworden sind jedoch mehrere Fälle, bei denen im Fahrzeug von tödlich Verunglückten das Telefon mit einer angefangenen Kurznachricht gefunden wurde.

Vor allem junge Fahrerinnen und Fahrer verkennen die Gefahr: Wer es gewohnt ist, sich im Alltag permanent über soziale Medien wie Facebook, Twitter oder WhatsApp auszutauschen, möchte offenbar auch im Auto nicht darauf verzichten. Bei einer im Auftrag des Reifenherstellers Goodyear durchgeführten Befragung gab jede dritte junge Frau (30 Prozent) zwischen 18 und 24 Jahren an, auch während der Fahrt SMS-Nachrichten zu schreiben. Bei den jungen Männern bekannte sich jeder vierte (23 Prozent) zu diesem gefährlichen Verhalten.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. So steht es in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei wird der Begriff „Benutzen“ sehr weit ausgelegt: Der Gesetzgeber versteht darunter nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS oder das Einwählen in Internetdienste. Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Autofahrern, die dies missachten, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Einige Fahrzeughersteller bieten bereits Informationssysteme an, mit denen sich Autofahrer durch eine elektronische Stimme SMS- und Twitter-Nachrichten vorlesen lassen können. Auch eine Sprachsteuerung des Telefons kann die Ablenkungsgefahr reduzieren. Der DVR weist jedoch darauf hin, dass dies die Ablenkung allenfalls vermindert, sie aber nicht beseitigt. Am sichersten fährt nach Meinung des DVR, wer zum Schreiben und Lesen von SMS – ebenso wie für das Telefonieren – einen Parkplatz ansteuert und sich dort gefahrlos der Nachricht widmet.

Text und Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR)

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