Recht: Führerscheinumtausch für 53- bis 58-Jährige

Führerscheine sollen in Zukunft fälschungssicher sein und in einer Datenbank erfasst werden. Aus diesem Grund sollen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, schrittweise umgetauscht werden.

Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1965 – 1970, deren Führerscheine vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ihr Dokument wechseln. Dies betrifft die grauen oder rosafarbenen Führerscheine in Papierform.
Ab dem 20. Januar 2024 gilt das dann für alle weiteren Geburtsjahre ab 1971. Für Führerscheine, die nach dem 01.01.199 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen:

Ausstellungsdatum Umtauschfrist bis
1999 – 2001   19.01.2026
2002 – 2004   19.01.2027
2005 – 2007   19.01.2028
2008 19.01.2029
2009   19.01.2030
2010 19.01.2031
2011   19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Eine Fahr- oder Gesundheitsprüfung findet bei dem Umtausch der Pkw-Führerscheine der Klasse B nicht statt.
Geahndet wird ein Verstoß gegen den Pflichtumtausch für Pkw-Fahrer mit 10,00 € Verwarngeld.

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