Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen gilt in Deutschland für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, solange kein anderes Limit angegeben ist. Geregelt ist das in der sogenannten „Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung“, die 1978 in Kraft getreten ist und zuletzt 2009 aktualisiert wurde.
„Richtgeschwindigkeit“ bezeichnet das Tempo, das auf Straßen ohne zulässige Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird. Die Empfehlung gilt für ideale Bedingungen, also günstige Straßen-, Wetter- und Sichtbedingungen. Bei Regen, hohem Verkehrsaufkommen und Dunkelheit muss die Geschwindigkeit eh entsprechend angepasst werden.
Bis zum Ende Oktober 2022 hat die Straßenverkehrsordnung ein spezielles Schild für die Richtgeschwindigkeit vorgesehen, ein blaues Quadrat mit weißer Zahl. Seit dem Stichtag sind die Schilder streng genommen ungültig. Die meisten dürften mittlerweile entfernt sein. Lediglich an Grenzübergängen ist die Richtgeschwindigkeit noch auf einer Tafel neben dem Symbol für Autobahnen vermerkt. Doch auch ohne eine Beschilderung des Straßennetzes besteht die allgemeine Empfehlung der Richtgeschwindigkeit in Deutschland von 130 km/h.
Ein Bußgeld oder Punkte für die Missachtung der Richtgeschwindigkeit gibt es nicht. Kommt es aufgrund eines Tempos von deutlich mehr als 130 km/h allerdings zu einem Unfall, kann das zu einer Mithaftung von mindestens 20 Prozent führen. Mehrere Gerichte argumentierten dazu: auch wenn eine überschrittene Richtgeschwindigkeit prinzipiell keinen Verschuldensvorwurf rechtfertigen, waren die betreffenden Unfälle durch die deutliche Überschreitung des Richtwerts weniger vermeidbar, sodass eine entsprechende Mithaftung gerechtfertigt ist. Auch Versicherungen kürzen ihre Zahlungen gerne bei einer Übertretung der Richtgeschwindigkeit.