Leser fragen – Experten antworten: Führerschein-Umtausch

Warum sollte ich meinen alten rosa Führerschein umtauschen?

Antwort von Johannes Kautenburger, KÜS: Der Führerschein soll künftig EU-weit einheitlich und zudem fälschungssicher sein. Darüber hinaus wird eine Datenbank mit allen Führerscheinen angelegt, um Missbrauch zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen die bis Ende 1998 ausgestellten rund 15 Millionen Papierführerscheine sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine bis Anfang 2033 gegen die aktuelle Version des Kartenführerscheins getauscht werden. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie. Damit es beim Umtausch nicht zu Chaos kommt, gilt hierzulande ein zeitlicher Stufenplan. Er regelt, wer wann den Tausch vornehmen muss.

Bei grauen, rosafarbenen oder DDR-Führerscheinen ist das Tausch-Ultimatum vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers abhängig. Aktuell sind die Jahrgänge 1959 bis 1963 dran, die bis zum 19. Januar 2023 einen neuen Kartenführerschein benötigen. Ein Jahr mehr haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 Zeit. Für die bis 2013 ausgestellten Kartenführerscheine der ersten Generation starten die Fristen erst 2026. Entscheidend ist dann das Ausstellungdatum, zunächst sind die Jahre 1999 bis 2001 dran. Wer nach dem Stichtag mit einem alten Führerschein angetroffen wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 10 Euro. Eine Straftat liegt nicht vor, da nur das Dokument, aber nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit verliert. Der Umtausch kostet rund 25 Euro, in vielen Gemeinden kann er online beantragt und dann auf dem Postweg abgewickelt werden. Rund vier Wochen Wartezeit sollten eingeplant werden.

Auch wer noch nicht umtauschen muss, kann natürlich schon den neuen Kartenführerschein beantragen. Das kann diverse Vorteile haben, etwa bei der Anmietung von Mietwagen vor allem online. Auch wer beispielsweise einen internationalen Führerschein beantragen will, benötigt den Kartenführerschein. Generell hat man es im Ausland bei Polizeikontrollen mit dem einheitlichen Kartenmodell einfacher als mit einem alten und verknitterten Papierführerschein. Auch wer aus sentimentalen Gründen an seinem alten Führerschein hängt, braucht den Tausch nicht zu fürchten: die Papiervariante darf er behalten – gestanzt und ungültig gemacht.

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