Geklagt hatte ein Radfahrer, der auf einem Radweg zwei von den Müllwerkern unaufmerksam abgestellten Tonnen ausweichen wollte, diese dabei touchierte und anschließend stürzte. Er verklagte das Abfallversorgungsunternehmen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg.
Da der Radler nach eigenen Angaben die beiden Tonnen bereits aus einigem Abstand gesehen hatte, sah das Gericht bei dem verunfallten Radfahrer eine Mitschuld. Er hätte dem Hindernis mit dem passenden Abstand ausweichen und den Unfall verhindern können. Stattdessen habe er sich bewusst für ein knappes Vorbeifahren entschieden.
(Quelle: RA Online)