Perfide Betrugsmasche beim Online-Gebrauchtwagenkauf: Polizei warnt vor Schnäppchenfalle

Die Polizei Köln nimmt mit stetiger Regelmäßigkeit Strafanzeigen von betrogenen Schnäppchenjägern auf, die Geschädigte einer perfiden Betrugsmasche geworden sind und unwissend ein gestohlenes Auto gekauft haben. Für den "Schnäppchenkauf" kommen die Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet an den Rhein. Dabei ist der Umstand, dass sie fast ausschließlich mehrstündige Anreisen haben, kein Zufall, sondern Teil der Masche. Ein exemplarisches Fallbeispiel:

Finger weg vom Fahrzeugschnäppchen! Das Schnäppchen macht nur der Verkäufer

Familie K. sitzt gemeinsam vor dem Computer, sucht auf den gängigen Internetseiten nach einem neuen Familienauto und wird auf ein Wahnsinnsangebot aufmerksam. Das Objekt der Begierde wird dort zu einem deutlich niedrigeren Preis als vergleichbare Autos angeboten. Herr K. greift zum Telefon. Eine männliche Stimme meldet sich: „Hallo! Ja, der Wagen ist noch zu haben.“ Nach wenigen Minuten wird man sich handelseinig. Das Tolle daran: Auf Nachfrage geht der Verkäufer mit dem Preis nochmals um 1.000 Euro runter.

Er bietet ein Treffen zum Kauf an. Aber anders als in der Annonce beschrieben, steht der Wagen nicht in Starnberg, sondern in Köln. Der Vater läge dort im Krankenhaus, so die Geschichte. Ein Treffen wird für drei Tage später vereinbart. Damit der Kaufvertrag vorab ausgefüllt werden könne, bittet der Anbieter darum, ihm eine Kopie des Personalausweises mit Anschrift des Interessenten zuzuschicken. Herr K. kommt der Bitte nach. Schließlich geht es das Traumauto zum Schnäppchenpreis. Als er im Gegenzug um eine Kopie der Zulassungspapiere bittet, sagt der Verkäufer, dass er keine Kopie schicken könne – wegen möglicher Betrüger im Internet.

Am vereinbarten Übergabetag wird per SMS die Anschrift in Köln übermittelt. Doch dann ist zur vereinbarten Zeit niemand am Treffpunkt. Stattdessen ein Anruf – „Vater geht es schlecht, wir müssen die Übergabe um ein paar Stunden verschieben“. Geduldig, das Schnäppchen und die lange Anreise im Hinterkopf, wartet Familie K. und merkt nicht, wie sie vom Verkäufer und weiteren Komplizen beobachtet wird. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass der Verkauf unter den Augen der Polizei erfolgt und eine Festnahme droht. Nach einiger Zeit fühlt sich der Verkäufer sicher. Keine Polizei. Das Treffen wird erneut vereinbart, in einer Wohnstraße. Es ist bereits 21 Uhr und es ist dunkel. Anstelle des Anbieters, erscheint seine Frau. Ihr Mann sei beim Vater im Krankenhaus. Sie stehe jedoch mit ihm telefonisch in Verbindung.

Der Wagen hält was er verspricht – Baujahr 2020, 4.000 km gelaufen und 6.000 Euro unter dem Preis vergleichbarer Autos. Die Probefahrt läuft prima und es kommt zum ersehnten Kauf. Der Vertrag ist ausgefüllt, Zulassungspapiere liegen vor, das Geld in der Tasche.

Dann gibt die Verkäuferin plötzlich an, den Zweitschlüssel vergessen zu haben und auch die angebotenen Winterreifen seien noch zu Hause. Man einigt sich darauf, nochmals 1500 Euro einzubehalten und diese bei Erhalt von Schlüssel und Reifen zu übergeben. Alles wird korrekt im Kaufvertrag festgehalten und beide Parteien unterschreiben. Das Geld wechselt den Besitzer und die Verkäuferin verabschiedet sich schnell. Familie K. hat es geschafft. Das Wunschauto zum Top-Preis gehört ihnen. Es ist sogar noch zugelassen und so begibt sich Familie K. auf die Heimreise nach Bayern.

Am nächsten Tag geht es zur Zulassungsstelle, um wie vereinbart das Auto sofort umzumelden. Zuvor ist es natürlich auf Hochglanz poliert worden – so sind dann auch alle Spuren beseitigt … doch dann kommt das böse Erwachen. Die Dame am Schalter der Zulassungsstelle sagt, dass die Papiere nicht zum Fahrzeug gehören und der Wagen in der polizeilichen Fahndungsliste steht. Die Polizei wird hinzugerufen, diese stellt den Wagen sicher. Wie sich herausstellt, stammt das Auto aus einem Einbruch in Frankreich. Der Versuch, den Anbieter telefonisch zu erreichen, scheitert. Das Telefon ist tot. An der angegebenen Anschrift ist der Verkäufer nicht gemeldet.

So oder ähnlich erging es in der zurückliegenden Zeit über 100 Käufern, welche im Raum Köln glaubten, ein günstiges Fahrzeug erworben zu haben. Alle hatten ein Top-Schnäppchen gemacht, aber die Freude endete an der Zulassungsstelle. Denn an einer gestohlenen Sache kann man laut § 935 BGB generell kein Eigentum erwerben – der Wagen und das Geld sind unwiderruflich weg. Die Ermittlungen nach den Verkäufern gestalten sich aufgrund der geringen Spurenlage und den unter falschen Personalien registrierten Telefonen schwierig. Wenn die Betrüger ermittelt werden, ist das Geld nicht mehr aufzufinden und bei ihnen ist meistens nichts zu holen. Bei den Zulassungspapieren handelt es sich oft um echte Dokumente, welche jedoch bei einer Vielzahl von Einbrüchen in Zulassungsstellen in verschiedenen Städten und Kreisen gestohlen worden sind. Die Fahrzeuge stammen aus nächtlichen Einbrüchen oder anderen Straftaten in Belgien, Frankreich oder den Niederlanden. Teilweise werden die Fahrzeuge dreist bei deutschen Autovermietern angemietet und sofort im Internet zu Knüller-Preisen angeboten. Sind die Mietfahrzeuge zu neu oder haben zu wenige Kilometer runter, werden diese kurzerhand mit einem Streifschaden versehen, um einen Grund für den kurzfristigen Verkauf und auch den niedrigen Preis vorzugaukeln.

Wer die folgenden Hinweise beachtet, wird nach dem Autokauf nicht so schnell böse überrascht!

Schnäppchen gibt es nicht – seien Sie skeptisch und stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Warum sollten Fahrzeuge so viel günstiger angeboten werden?
  • Warum bekomme ich den Zuschlag, obwohl ich hunderte Kilometer entfernt wohne?
  • War niemand anderes im Internet auf den Wagen aufmerksam geworden?
  • Warum hat kein Händler den Wagen gekauft?

Tipps:

  • Achten sie beim Kauf darauf, den Wagen an der Wohnanschrift des Anbieters zu besichtigen
  • Seien sie achtsam, wenn an der angegebenen Anschrift der Name des Anbieters nicht auf der Klingel verzeichnet ist und dieser erst nach Ihnen am vereinbarten Ort eintrifft. Warum sollte man auf der Straße einen hohen Geldbetrag in bar übergeben?
  • Schauen sie sich die Zulassungspapiere gut an. Rechtschreibfehler in amtlichen Dokumenten weisen auf eine Fälschung hin. So wird aus dem Geländewagen“ schnell ein „Gelendewagen“
  • Achten sie auf die in den Zulassungspapieren eingetragenen Ausstellungsbehörden. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite die Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Stimmt diese mit der Behörde auf der Vorderseite überein oder wurde sie nachträglich verändert?
  • Lassen sie sich während der Verkaufsverhandlungen den Personalausweis des Verkäufers zeigen. Handelt es sich um einen vorläufigen Personalausweis, welcher leicht zu fälschen ist? Zeigt der vorgelegte Ausweis tatsächlich das Bild des Anbieters? Oft werden aus Taschendiebstählen erlangte Ausweise für Verkäufe genutzt
  • Kündigen Sie die telefonische Überprüfung des Autos bei der Polizei an. Allein durch diese Androhung werden die Verkaufsverhandlungen oft direkt beendet

Fallzahlen:

Im Jahr 2020 verzeichnete die Polizei Köln in Köln und Leverkusen zusammen knapp 120 Straftaten (Vorjahr: Rund 70), bei denen Hehler gestohlene Autos zum Kauf angeboten haben. Bei etwa 95 (Vorjahr: 60) der Fälle waren die Betrüger damit erfolgreich.

Quelle und Fotos: Polizeipräsidium Köln

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