Antwort von Hans-Georg Marmit, KÜS: Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland die Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Diese Regelung gilt auch für Busse, Traktoren, Wohnmobile und Lkw. Nur Motorräder sind davon ausgenommen. Motorradfahrer müssen hierzulande also keine Warnweste mitführen. Die KÜS empfiehlt aber auch motorisierten Zweiradfahrern die Mitnahme bzw. ein generelles Tragen von speziellen Warnwesten. Eine Weste nimmt nicht viel Platz weg und sollte deswegen trotz des begrenzten Stauraums mitgenommen oder getragen werden. Schließlich hilft sie, ihren Träger in einer Pannen- oder Unfallsituation besser sichtbar zu machen. Natürlich befreit das Tragen der Westen nicht von der nötigen Aufmerksamkeitspflicht. Wer etwa auf Hilfe wartet, sollte nicht an der Fahrbahn herumlaufen, sondern nach Möglichkeit hinter einer Leitplanke warten.
Etwas anders sehen die Vorschriften im europäischen Ausland aus. Geht es etwa auf Tour über die Grenzen Deutschlands hinaus, sollte man sich daher vorab erkundigen, welche Warnwestenregelungen gelten. Oft wird zwischen einer Mitführ- und Tragepflicht unterschieden. Länder wie Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn schreiben eine Mitführpflicht von Westen vor. Eine Weste im Falle einer Panne überziehen muss man zum Beispiel in Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland und Ungarn. Verwirrend? Auf der sichereren Seite ist man, egal, ob man in Deutschland oder im Ausland unterwegs ist, wenn man als Motorradfahrer immer eine Warnweste über der Motorradkleidung trägt, um die passive Sicherheit zu erhöhen.