Antwort von Thomas Schuster, KÜS: Zunächst ist zu klären, ob man vorab online oder vor Ort spontan einen Mietwagen bucht. Die Vorgehensweise hängt von individueller Nervenstärke ab. Wer im Vorfeld über entsprechende Mietwagen-Portale, über einen Automobilclub oder den Reiseveranstalter einen Vertrag abschließt, hat Zeit, sich die verschiedenen Angebote in Ruhe anzusehen und das passende Fahrzeug auszusuchen. Nicht nur wegen Corona sollte man bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die Buchung kurzfristig stornierbar ist. Will man erst am Urlaubsort buchen, kann es passieren, dass das Fahrzeugangebot beschränkt ist. Andererseits kann man vor Ort auch Schnäppchen machen.
Egal, ob man sich für einen Kleinwagen oder ein SUV entscheidet, wichtig ist, dass die Versicherung stimmt. In vielen europäischen Ländern gelten bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wesentlich niedrigere Mindestversicherungssummen als in Deutschland, wo beispielsweise für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro vorgeschrieben ist. Wer im Ausland ein Auto anmietet, schließt zwar eine Haftpflichtversicherung ab, ist aber nur bis zu dieser niedrigeren Summe versichert. Verursacht der Mietwagen-Fahrer einen Unfall, bei dem die Ansprüche des Geschädigten über die Deckungssumme hinausgehen, bleibt der Schuldige auf den Kosten sitzen. Hier kommt die sogenannte „Mallorca-Police“ ins Spiel, die für ganz Europa gilt. Sie erweitert die Haftpflichtdeckung auf das in Deutschland übliche Niveau. Häufig ist diese Versicherungsklausel Teil der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Vor der Fahrt in den Urlaub sollte man deshalb im Vertrag danach suchen. Wer sie nicht hat, für den kann es ratsam sein, sie zusätzlich abzuschließen. Wie immer empfiehlt sich auch hier eine genaue Prüfung der vertraglichen Bedingungen.
Vor der Übernahme des Mietwagens steht ein umfangreicher Check der Unterlagen sowie des Fahrzeugs an. Zunächst einmal sollte man sich den vor Ort ausgehändigten Mietvertrag genau anschauen: Sind die korrekten Versicherungsbedingungen erwähnt, entspricht der Gesamtpreis den Vereinbarungen, gibt es gegebenenfalls eine Ausführung in englischer Sprache und ist der Tank voll?
Danach wird das Fahrzeug inspiziert. Gerade in diesen Zeiten sollte das Fahrzeug zumindest innen sauber geputzt sein. Mit Desinfektionstüchern wischt man am besten alles ab, was man üblicherweise anfasst. Mit einem Blick in den Kofferraum lässt sich feststellen, ob Warndreieck und Verbandskasten da sind. Viele Urlaubsländer schreiben außerdem eine oder mehrere Warnwesten vor. Wichtig bei Urlaubsfahrten in südlichen Ländern: Die Klimaanlage sollte funktionieren.
Sind Dellen oder Kratzer nicht im Übergabeprotokoll vermerkt, sollte man sie eintragen lassen. Das gilt auch für Steinschläge an der Windschutzscheibe. Am besten man fotografiert das Fahrzeug einmal rundum. Ein genauer Blick lohnt bei den Reifen. Haben sie ausreichend Profil, sind auf jeder Achse zwei gleichwertige Modelle, gibt es Beschädigungen? Auch die Beleuchtung, die Blinker und die Hupe sollten funktionieren. Bemerkt man beim Losfahren, dass etwa die Bremsen nicht richtig greifen oder die Lenkung schwammig reagiert, kehrt man um und reklamiert.
Wer Mängel findet, muss der Autovermietung zunächst Gelegenheit zum Nachbessern geben – im Extremfall durch einen Fahrzeugtausch. Misslingt das Nachbessern und das Auto ist trotzdem fahrtüchtig, lässt man sich die Mängel vom Vermieter schriftlich bestätigen. Nur so hat man nach der Rückgabe des Fahrzeugs die Chance auf eine Minderung des Mietpreises.
Wird man während des Urlaubs in einen Unfall verwickelt, ist es hilfreich, ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts an Bord zu haben. Mit diesem inhaltlich und grafisch standardisierten Formular wird der Unfall protokolliert. Im Zweifelsfalle ist es sinnvoll, die Polizei zu rufen.
Auch bei der Rückfrage des Mietobjekts sind einige Spielregeln zu beachten. Idealerweise wird das Auto im Rahmen der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben und man lässt die Übergabe von einem Mitarbeiter protokollieren. Auch hier hilft es, das Fahrzeug zu fotografieren. Parkschäden, die durch Mitarbeiter des Mietunternehmens nachträglich verursacht werden, lassen sich so leichter zurückweisen. Und sofern man ein Mietvertrag mit praktischer Voll-voll-Tankregelung hat, ist das Fahrzeug bei der Abgabe vollgetankt.