KÜS-Ratgeber: Unwetterschäden am Auto – Mit der Reparatur lieber warten

Fast eine Milliarde Euro müssen die Versicherungen jährlich für Unwetterschäden an Kraftfahrzeugen zahlen. Betroffene Autofahrer sollten keinesfalls direkt in die Werkstatt fahren.

Wer nach einem heftigen Sturm Dellen im Blech seines Autos oder eine zerbrochene Windschutzscheibe vorfindet, sollte auf keinen Fall sofort in die nächste Werkstatt fahren. Unwetterschäden sollten zunächst der Versicherung gemeldet werden.

Ist die Assekuranz informiert, möchte sie möglicherweise einen Gutachter schicken. Bei größeren Unwettern werden häufig Sammelgutachten zu feststehenden Terminen erstellt, da meist eine Vielzahl von Fahrzeugen in einer Region betroffen ist. Wird dieser Termin verpasst, muss man sich erst einmal in Geduld üben. Einen eigenen Gutachter darf der Geschädigte – anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden – nicht einschalten. Auch eine Reparatur auf eigene Faust empfiehlt sich nicht, ansonsten kann man auf den Kosten sitzen bleiben.

Wer eine Kaskoversicherung hat, ist bei Sturmschäden am Auto meist gut abgesichert. In der Regel tritt die Teilkasko ein, so dass der Halter lediglich die Selbstbeteiligung zahlen muss. Eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse findet nicht statt. Auf Wunsch der Versicherung muss der Fahrzeughalter notfalls mit Angaben des Wetteramtes einen Sturmschaden nachweisen. Denn zum Zeitpunkt der Beschädigung muss der Wind mindestens Stärke 8 gehabt haben. Prallt ein Auto gegen einen bereits längere Zeit auf der Straße liegenden Baum, geht der Fahrer mit einer Teilkasko leer aus. In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko.

Wer überhaupt keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, geht nicht unbedingt leer aus. Denn in bestimmten Fällen haben Fahrzeughalter einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen oder betroffene Baufirmen – nämlich dann, wenn ihnen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Sind Dachziegel vom Haus gefallen, muss der Eigentümer nachweisen, dass er regelmäßig prüft, ob die Ziegel noch fest sitzen. Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, deren Zustand zu kontrollieren und morsches Geäst zu entfernen. Auch in diesem Fall muss der Besitzer des Baums nachweisen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Wird ein Fahrzeug durch einen Bauzaun oder ein Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller, wenn er diese Einrichtungen nicht fachgerecht gesichert hat.

Wer während eines Sturmes mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich der Gefahr stets bewusst sein und besonders vorsichtig fahren, rät der ADAC. Dazu gehören neben einer den Bedingungen angepassten Geschwindigkeit auch, beide Hände fest ans Lenkrad zu legen, falls es auf einer Autobahnbrücke oder vor einer Waldschneise starke Seitenwinde gibt. Diese können vor allem Autos mit Aufbauten wie Dachboxen oder Fahrradgepäckträgern sowie hohen Fahrzeugen wie Lkw, Bussen oder Anhängern gefährlich werden. Im Extremfall können sie sogar umkippen!

Foto: SP-X

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