Recht: Auf den Tempomat allein ist kein Verlass

Intelligente Tempomaten sind nur Hilfsmittel. Autofahrer dürfen sich vor allem beim Thema Geschwindigkeit nicht auf sie verlassen.

Ein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung befreit nicht von der Verantwortung für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das musste ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Köln erkennen. Der Mann war außerorts mit einer um 22 km/h überhöhten Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten und hatte gegen das Bußgeld von 100 Euro Einspruch erhoben. Sein Argument: Die Messung müsse falsch sein, da in seinem Auto eine automatische Geschwindigkeitsregelung aktiviert gewesen sei. Diese bremse beim Erkennen eines Tempolimit-Schildes automatisch ab.

Die Richter folgten ihm nicht: Es sei allgemein anerkannt, dass derartige Systeme lediglich Hilfsmittel darstellten. Der Autofahrer sei jederzeit verpflichtet, selbst zu überwachen, ob seine Fahrweise den Verkehrsregeln entspreche. (Az.: III.1 Rbs 213/1)

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