Recht: Elfmal „geblitzt“ in einer Nacht

Wer geblitzt wird, muss zahlen. Ab dem dritten Tempoverstoß handelt man mit Vorsatz, und dies macht die Sache dann noch teurer.

Dies hat das Amtsgericht München am 1. März 2019 (AZ: 953 OWi 435 Js 216208/18) entschieden und den Verkehrssünder zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war der Anlagenmechaniker mit seinem Peugeot nachts elfmal geblitzt worden. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 34 km/h und 61 km/h.

Das Amtsgericht bewertete die Taten ab dem dritten Tempoverstoß als Vorsatz. Dies wirkt sich auf das Bußgeld erheblich aus. Für die ersten beiden „fahrlässigen“ Taten verhängte das Gericht 160 Euro und nahm zu Gunsten des Betroffenen eine Tat an. Ab dem dritten Verstoß liege aber Vorsatz vor. Aufgrund der Vielzahl der Taten sei ersichtlich, dass der Betroffene am Tattag während der insgesamt über eine Stunde dauernden Fahrt sich bewusst an keine Geschwindigkeitsbeschränkung innerhalb des Stadtgebietes gehalten habe. Er habe damit die Geschwindigkeitsüberschreitungen zumindest billigend in Kauf genommen.

Spätestens nach den ersten 14 Minuten Fahrtstrecke sei dieser Entschluss auch hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung getreten, so dass man von einem vorsätzlichen Verhalten ausgehen könne. Das Gericht beurteilte den dritten und vierten Verstoß ebenfalls zusammen als eine Tat und verhängte wegen des Vorsatzes 560 Euro. Die Gesamtsumme betrug am Ende 3.760 Euro. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mannes brachte das Amtsgericht von diesen Sätzen lediglich jeweils 40% in Ansatz. Ein Fahrverbot von drei Monaten kam hinzu. Eine Reduzierung des Fahrverbots komme im Hinblick der Vielzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie früherer Verstöße nicht in Betracht.

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