„Wenn ein Fahrradfahrer über eine rote Fahrradampel fährt, stellt das einen Rotlichtverstoß dar“, erklärt Rechtsanwalt Martin Diebold, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Fahrradampeln würden rechtlich nicht anders behandelt als reguläre Ampeln.
Radfahrer, die trotz roter Ampel nicht anhalten, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg – unabhängig davon, ob es eine Fahrradampel oder eine andere Ampel ist.
Auf den Gehweg auszuweichen, wenn die Ampel rot zeigt, ist keine gute Idee. „Wenn der Radfahrer die Fahrradampel gezielt umfährt und danach wieder – noch bei Rotlicht – in den durch die Ampel geschützten Bereich einfährt, liegt ebenfalls ein Rotlichtverstoß vor“, sagt Rechtsanwalt Diebold.