Wohnwagen: Achtung, Parkregeln!

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Rund um die Urlaubszeit sieht man sie im heimischen Wohngebiet häufig: geparkte Wohnwagen. Vor und nach der Reise werden die rollenden Feriendomizile gerne noch eine Weile am heimischen Straßenrand abgestellt. Das ist durchaus erlaubt – allerdings nur für begrenzte Zeit.

Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf maximal zwei Wochen im öffentlichen Raum geparkt werden. Ansonsten droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Parkfläche darf zudem nicht durch Zusatzschilder für Pkw oder Busse reserviert sein. Ragt der Caravan über die Parkflächenmarkierung hinaus, ist das Abstellen ebenfalls verboten. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung beträgt 10 bis 30 Euro. Zudem dürfen Anhänger über 2,8 Tonnen auch dort nicht auf dem Gehweg parken, wo das durch Schilder ausdrücklich erlaubt ist.

Wer beim langfristigen Parken am Straßenrand kein Bußgeld riskieren will, sollte das Zugfahrzeug angekoppelt lassen. Denn für Gespanne gibt es keine zeitliche Begrenzung. Allerdings ist nicht alles, was erlaubt ist, auch legitim. So sollte beim Parken beachtet werden, dass der Caravan Fußgängern beim Überqueren der Straße nicht die Sicht nimmt. Vor allem Schulkinder sind zu den typischen Wohnwagen-Parkzeiten unterwegs.

Holger Holzer/SP-X
Foto: Bürstner

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