Beanstandungen der Beleuchtungsanlage in der Regel „Erhebliche Mängel“
Neue Richtlinie zur Prüfung der Kfz-Beleuchtung bei der Hauptuntersuchung
Wenn es so etwas gäbe wie eine Negativhitparade bei den Mängelbilanzen der Hauptuntersuchung – die Fahrzeugbeleuchtung würde seit Jahren den Spitzenplatz behaupten. Immer rund um die 25 % beträgt ihr Anteil bei den Mängeln. Dabei sind solche Dinge wie ein falsch eingestelltes Abblendlicht die am häufigsten erfasste Beanstandung. Die KÜS hat ihre Zahlen aus dem Jahr 2013 einmal genauer betrachtet. Zur Überprüfung der Beleuchtungsanlage an Kraftfahrzeugen gibt es eine neue Richtlinie, darauf weist die KÜS ebenfalls hin.
In der Gruppe 4 der Mängelliste zur Hauptuntersuchung findet man die sogenannten „Lichttechnischen Einrichtungen“ am Fahrzeug. Hier geht es also um das Thema sehen und gesehen werden, vor allem aber um die Verkehrssicherheit. Bedenklich ist dabei, dass Beanstandungen der Lichtanlage in der Liste der Mängelgruppen seit Jahren vorne stehen. Rund 25 %, also ein Viertel aller Beanstandungen der KÜS-Prüfingenieure bei der Hauptuntersuchung, entfallen in der Regel auf die „Lichttechnischen Anlagen“. So sagen die Zahlen im 1. Halbjahr 2014, dass 24,77 % der Gesamtmängel die Beleuchtung des Fahrzeuges betreffen. Das unterscheidet sich nur unwesentlich von den Jahresergebnissen von 2013 (25,49 %), von 2012 (27,05 %) und 2011 (28,13 %). Die Rückgänge sind gering, fallen kaum ins Gewicht, es dreht sich immer um mehr oder weniger ein Viertel der Gesamtmängel.
Geht man ins Detail bei den Mängeln an „Lichttechnischen Anlagen“, so stößt man in der Gesamtbilanz 2013 auf 20,43 % Beanstandung des Abblendlichtes, was im 1. Halbjahr 2014 mit 20,55 % nicht viel anders war. Mehr als die Hälfte dieser Mängel (56,15 %) belaufen sich dabei auf die fehlerhafte Einstellung. Meistens sind die Abblendlichtscheinwerfer zu hoch eingestellt (30,10 %). Die aktuellen Zahlen von 2014 weichen nur minimal davon ab (fehlerhafte Einstellung allgemein 56,65 %; zu hoch eingestellt sind 28,53 %). Eine Blendung des Gegenverkehrs ist vorprogrammiert. Bei regennasser Straße kann man hier durchaus von einer massiven Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sprechen. Die Einstellung des Abblendlichtes stellt keine große Herausforderung dar, man kann hier eher von einer Vernachlässigung im Umgang mit den angesprochenen Fahrzeugteilen ausgehen. Bei den Begrenzungsleuchten und dem Tagfahrlicht notierten die KÜS-Prüfingenieure 13,65 % Mängel (13,38 % im 1. Halbjahr 2014), ebenfalls eine für die Verkehrssicherheit relevante Zahl. Erwähnenswert ist auch die ansteigende Mängelbilanz bei Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeiger von 4,83 % 2013 auf 5,39 % im 1. Halbjahr 2014. Der größte Anteil der Bemängelung fand sich im Bereich der verblassten und unzulässig veränderten Leuchtmittel mit 46,74 %. 2014 sind es bislang sogar 55,65 %.
Gespannt sein darf man wie sich die modernen Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik in Zukunft bei der Hauptuntersuchung schlagen werden. Bei Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein erheblicher Mangel festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/-Module) ausgefallen ist. Bis auf wenige Ausnahmen ist dann konstruktionsbedingt die komplette Beleuchtungseinheit auszutauschen. Bei der Überprüfung der Scheinwerfereinstellungen wird ab dem 01.01.2015 für neue Systeme eine neue Prüfrichtlinie für die HU gelten. Für alle anderen Systeme sind die neuen Anforderungen spätestens ab dem 01.01.2017 einzuhalten. Damit wird man der Entwicklung in der modernen Beleuchtungstechnik gerecht.„Eine gute Fahrbahnausleuchtung in Verbindung mit einem vorschriftmäßigen Signalbild lässt uns Situationen schneller und besser einschätzen, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden und leistet somit einen sehr wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit. Prüforganisationen und die Werkstätten des Kfz-Gewerbes sind gefragt, um eine Verbesserung der im Straßenverkehr befindlichen Beleuchtungsanlagen zu erreichen“, so Peter Schuler, der Bundesgeschäftsführer der KÜS.
Fotos: DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.), Volvo