Liebe Leserinnen!
Liebe Leser!

Sind Sie Ihnen auch schon aufgefallen in den vergangenen Tagen, die Autos mit den bunten Fahnen, den schwarz-rot-goldenen „Mützen“ an den Halterungen der Rückspiegel? Okay, das wilder Hupen der Fahrer(inn)en fehlt noch. So wie im vergangenen Sommer, als in Südafrika WM zelebriert wurde oder vor fünf Jahren, als scheinbar die halbe Nation in einem kollektiven nationalen Kicker-Rausch versank. Im turnusmäßigen Rhythmus scheint König Fußball die feierwütige Menge zu vereinen. Im Stadion, in der Kneipe, oder beim „Rudel gucken“, wie der mittlerweile eingedeutschte Begriff „public viewing“ auch genannt wird.

In diesem Jahr ist es das weibliche Pendant von König Fußball, also die Königin des runden Leders, die die bunte Autofahrerschar mit Fahnen, Schals und ähnlichen Feier-Accessoires am Auto wieder auf die Straße treibt. Noch plagen sich die deutschen Kickerinnen durch die Vorrunde und ob es wirklich wieder zum allgemein erhofften und erwarteten Sommermärchen kommen wird, das sei noch dahin gestellt.

Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, sich diesem öffentlichen Spektakel nicht entziehen wollen und können, dann sollten Sie zumindest ein paar Grundsätze beherzigen, damit die Tororgie nicht ganz schnell zum Kater wird, der ihren Geldbeutel über Gebühr belastet. Denn auch beim Feiern mit und im Auto müssen Regeln befolgt werden.

Klar, nach einem Sieg der eigenen Mannschaft gehört ein Autokorso zum sprichwörtlich guten Ton. Doch der Ärger ist schnell da, wenn man nicht acht gibt. Die Flaggen am Auto sind nämlich meist mit einfachen, nicht sonderlich haltbaren Plastikhalterungen versehen und können, wenn sie abreißen, den nachfolgenden Verkehr gefährden. Bei Fahrten in der Stadt ist das kein Problem, bei Überlandfahrten oder gar auf der Autobahn gehören die Flaggen jedoch ins Auto. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Halterung einen stabilen Eindruck macht und eine verständliche Anweisung für die Montage beigelegt wurde.

Die montierten Fahnen dürfen auf keinen Fall dem Fahrer den Blick versperren. Das gilt natürlich auch für Innen- und Außenspiegel. Ebenso darf die Beleuchtung nicht verdeckt werden. Autobesitzer mit nur einem Außenspiegel am Fahrzeug müssen auch die Heckscheibe frei lassen. Eindeutig verboten ist es, während der Fahrt Flaggen an Stangen aus dem Autofenster zu halten.

Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass Sicht und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Es gilt nach wie vor das Gebot: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbuße rechnen. So kann die Betätigung der Lichthupe zehn Euro kosten und eine blockierte Kreuzung 20 Euro teuer werden.

Viele Städte und Kommunen sind großzügig, werten Auto-Karawanen oftmals als Demonstration und sperren für sie zum Teil sogar die Straßen. Kein Pardon kennen die Ordnungshüter jedoch beim Alkohol. Der Fahrer des Autos muss immer nüchtern bleiben. Das Mitfahren auf Motorhaube oder Fahrzeugdach ist purer Leichtsinn, das Hinauslehnen aus dem Auto schon bei geringem Tempo gefährlich. Auch wer stehend mitfährt und dabei den Oberkörper durch das Schiebedach steckt, riskiert gefährliche Verletzungen.

Wenn Sie das beherzigen, liebe Leser/innen, dann dürfte einem neuen Sommermärchen und auch einem angenehmen Wochenende nichts mehr im Wege stehen.

Ihr Jürgen C. Braun

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