Tatort: Straßenverkehr

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Die Zahl aller Straftaten stieg in Deutschland zwischen 1995 und 2009 um insgesamt elf Prozent an. In gleichem Zeitraum sanken strafrechtliche Delikte im Straßenverkehr um 28 Prozent. Von Entspannung kann jedoch keine Rede sein, denn die Zahl der Verurteilungen liegt zwischenzeitlich wieder auf dem Stand von 1995.

Von strafrechtlichen Delikten im Straßenverkehr ist dann die Rede, wenn sowohl gegen das Strafgesetzbuch (StGB/V) als auch gegen das Straßenverkehrsrecht (StVG) verstoßen wurde. Unter die typischen Tatbestände des StGB aus dem Straßenverkehr fallen unter anderem Alkoholdelikte, Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Die vom StVG geahndeten Delikte sind in ihrer Schwere deutlich geringer, stellen aber dennoch Gesetzesüberschreitungen dar, die bestraft werden. Fahren ohne Führerschein oder Fahren mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeug sind zwei Beispiele dazu. Im Laufe der Zeit änderte sich das Verhältnis zwischen StGB- und StVG-Straftaten von 3,6:1 zu 3:1. So wurden 1995 insgesamt etwas mehr als 750.000 Straftaten registriert und geahndet, davon wurden etwa 250.000 im Straßenverkehr begangen. Gut 200.000 Straftaten wurden nach dem StGB/V geahndet, die restlichen 50.000 Vergehen fielen unter das StVG. Im Jahr 2000 war ein allgemeiner Rückwärtstrend zu verspüren: Insgesamt wurden knapp über 700.000 Straftaten begangen, gut 200.000 im Straßenverkehr, wovon nur noch etwas mehr als 150.000 nach dem StGB/V und weniger als 50.000 nach dem StVG bestraft wurden. Neun Jahre später ist die Zahl der insgesamt registrierten Straftaten auf rund 850.000 gestiegen. Die Anzahl der im Straßenverkehr begangenen Verfehlungen sank unter die 200.000er Marke. Im Vergleich zu 2000 blieb das Verhältnis zwischen Straftaten nach Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsrecht in etwa gleich.

Länder-, Alters- und Geschlechterunterschiede

Von 100.000 strafmündigen Einwohnern sind bundesweit 289 Verkehrsteilnehmer wegen begangener Straftaten verurteilt worden. Bei genauer Betrachtung zeigen sich massive Ausreißer einzelner Bundesländer – sowohl nach oben als auch nach unten. Weit über dem Bundesschnitt liegen das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern: Im westlichsten Bundesland gab es 367 und im östlichsten Bundesland 357 Verurteilungen wegen Straftaten, die im Straßenverkehr begangen wurden. Nur wenig besser als der Mittelwert sind Verkehrsteilnehmer in Rheinland-Pfalz (342 Verurteilungen), Baden-Württemberg (340 Verurteilungen) und Brandenburg (334 Verurteilungen).

Offensichtlich geht es in Schleswig-Holstein deutlich gesitteter zu. Hier wurden, ebenfalls gemessen an 100.000 strafmündigen Einwohnern nur 224 Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten ausgesprochen. Bremen liegt mit 231 Verurteilungen auf Rang zwei. Ob die positiven Werte jedoch tatsächlich auf höhere Gesetzestreue zurückzuführen sind, ist fraglich. Die offensichtlich guten Werte können durchaus auch auf eine geringe Kontrolldichte zurück zu führen sein. Eine weitere Möglichkeit kann auch in der Überlastung der Strafverfolgungsbehörden zu suchen sein: Verstreichen aufgrund der Überlastung gesetzlich vorgeschriebene Fristen, die zur Klageerhebung einzuhalten sind, läuft die Strafverfolgung ins Leere. Offizielle Zahlen dazu sind nicht bekannt.

Der „Jugendwahn“ macht auch vor Verurteilungen nicht halt und so wurden 2009 deutlich mehr als drei Prozent Straftäter in der Altersklasse der 21- bis 25-Jährigen verurteilt, die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen brachte es immerhin auf knapp drei Prozent Verurteilungen. Erst ab einem Alter von 30 Jahren scheinen es deutsche Autofahrer ruhiger angehen zu lassen: Bei den 30- bis 40-Jährigen betrug die Zahl der Verurteilten nur noch zwei Prozent, je älter die Verkehrsteilnehmer, desto weniger oft wurden sie straffällig.

Im Bereich der Straftaten geht der Geschlechterkampf eindeutig zu Ungunsten der Männer aus. Schon 1995 wurden mehr als 233.000 Urteile gegen männliche Verkehrsteilnehmer ausgesprochen. Das sind immerhin knapp 90 Prozent des gesamten Strafbestandes. Die Anzahl der straffälligen Frauen hingegen betrug nur knapp elf Prozent. Das Bild bleibt auch 2009 gleich, lediglich die Zahlen ändern sich ein wenig. Die durch Männer begangenen Straftaten reduzierten sich auf gut 161.000, was etwas weniger als 86 Prozent der Gesamtanzahl ausmacht. Einen deutlichen Sprung nach vorne machten die Frauen. Die Zahl der weiblichen Verurteilten erhöhte sich auf 14,4 Prozent.

Text: Uwe Meuren
Foto: DVR

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