Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat, verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.
Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt worden sei.
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