Das einsetzende Tauwetter offenbart den schlechten Zustand vieler Straßen, denn der harte Winter hat große und kleine Schlaglöcher entstehen lassen. Davon betroffen sind nicht nur Nebenwege, sondern auch viele mit höherer Geschwindigkeit befahrene Strecken wie Autobahnen und Bundesstraßen.
Die Löcher im Asphalt können beim Überfahren teure Schäden an Fahrwerk, Reifen, Felgen oder Radaufhängung verursachen. Im ungünstigsten Fall ist sogar ein Achsbruch möglich. Autofahrer sollten daher gerade in den nächsten Wochen mit erhöhter Vorsicht unterwegs sein, zumal vielfach unklar ist, wer für einen Schlagloch-Schaden aufkommt. Übernimmt die Versicherung die Kosten, können die Kommunen und Länder regresspflichtig gemacht werden? Oder bleibt der Fahrzeugbesitzer auf seiner Werkstattrechnung sitzen?
Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Die bisherigen Gerichtsurteile waren stets Einzelfallentscheidungen. Einige Richter entschieden zugunsten der Autofahrer, andere verweisen auf den Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist der Fahrzeugführer verpflichtet, seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen. Das bedeutet, dass Fahrzeuglenker nach der langen Frostperiode mit Schlaglöchern rechnen und dementsprechend ihre Fahrweise und Geschwindigkeit darauf einstellen müssen. So ähnlich argumentieren auch die Versicherungen, die von den Autofahrern ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit verlangen. Bei Fahrzeugen mit Vollkaskoschutz werden die Schäden jedoch normalerweise durch die Assekuranz abgedeckt.
Der Verweis auf Paragraf 3 der StVO entbindet jedoch die Kommunen und Länder nicht von ihrer Verkehrssicherungspflicht. Diese ist in ihrem Umfang zwar nicht genau definiert. Unstrittig ist aber, dass vor Schlaglöchern, die nicht sofort repariert werden können, durch Schilder und/oder durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung gewarnt werden muss.
Geschädigte Autofahrer dokumentieren am besten durch Fotos nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch den Straßenzustand. Hilfreich sei es außerdem, rät Christian Lübke, Pressereferent des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Umgebung zu fotografieren und festzuhalten, ob beispielsweise Warnschilder auf eine mögliche Unfallgefährdung hinwiesen; und falls vorhanden, in welchem Abstand zum Schlagloch die Schilder aufgestellt waren. Zeugenaussagen, die bestätigen, dass man nicht zu schnell unterwegs war, verbessern die Chancen, falls es zu einer Klage vor Gericht kommt.
Angesichts der angespannten Haushaltslagen dürften sich die Straßenreparaturen nach dem Ende der langen Wintersaison hinziehen. Autofahrer sollten sich daher auf eine länger anhaltende Gefahr durch Schlaglöcher einstellen.
Text und Foto: Spot Press Services/em